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Düren: Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände

Die Bundespolizei verbietet das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen während Stadtfesten und Musikfestival. Das Verbot gilt vom 28. bis 30. August 2026.

Foto: unsplash

Siegburg – Siegen – Düren (ost)

Im Hinblick auf die Stadtfeste in Siegburg und Siegen sowie das Musikfestival “Nibirii” in Düren hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an den Bahnhöfen Siegburg/Bonn, Siegen und Düren vom 28. bis 30. August 2026 untersagt.

Während dieses Zeitraums ist es den ganzen Tag über verboten, gefährliche Gegenstände zu transportieren, die aufgrund ihrer objektiven Eigenschaften dazu geeignet sind, durch Schuss, Hieb, Stoß oder das Versprühen von Gasen erhebliche Verletzungen zu verursachen.

Das Verbot dient der Erhöhung der Sicherheit im Zugverkehr und dient gleichzeitig als Filter für potenzielle Gefahren bei den Veranstaltungen. Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung an den genannten Bahnhöfen verstärkt überwachen.

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung, insbesondere zu den betroffenen Bereichen, Ausnahmen und den konkret von dem Mitführverbot erfassten Gegenständen, sind auf der Website der Bundespolizei verfügbar. (https://t1p.de/pj5l8)

Quelle: Presseportal

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