Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf gibt Tipps für einen entspannten Start in den Urlaub. Bitte prüfen Sie vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente und beachten Sie die Regeln für die Luftsicherheitskontrolle.
Düsseldorf: Herbstferien in NRW – Bundespolizei gibt Reisehinweise

Düsseldorf (ost)
Die Herbstferien in Nordrhein-Westfalen stehen kurz bevor, und viele Familien freuen sich auf ihren wohlverdienten Urlaub. Das Reiseaufkommen am Flughafen Düsseldorf steigt entsprechend an. Um lange Wartezeiten an den Kontrollstellen zu vermeiden, hat die Bundespolizei hilfreiche Tipps für einen entspannten Start zusammengestellt.
Vor Reiseantritt überprüfen Sie bitte unbedingt, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere erforderliche Dokumente für die Rückkehr nach Deutschland noch gültig sind. Jede Person benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Beachten Sie bitte, dass Kinderreisepässe seit dem 01.01.2024 nicht mehr verlängert werden. Bei Reisen innerhalb der EU benötigt jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU einen Reisepass.
Es besteht die Möglichkeit, dass es am Flughafen sehr voll wird. Daher bitten wir Sie, rechtzeitig anzukommen. Informieren Sie sich am besten bereits vor Ihrer Anreise über die aktuelle Situation, wie beispielsweise Empfehlungen zur Ankunftszeit und Öffnungszeiten der Check-in-Schalter. Die Websites des Flughafenbetreibers sowie der Fluggesellschaften geben hierzu Auskunft.
Bitte begeben Sie sich direkt nach dem Check-in zur Luftsicherheitskontrolle und halten Sie dabei Ihr Ausweisdokument und Ihre Bordkarte bereit.
Für die Luftsicherheitskontrolle gelten folgende Regeln:
Bringen Sie bitte nur ein Handgepäckstück zur Kontrolle mit. Geben Sie zusätzliches Gepäck vorab beim Check-in Ihrer Fluggesellschaft auf. Nehmen Sie im Handgepäck nur die persönlichen Gegenstände mit, die Sie während des Fluges wirklich benötigen. Vor der Kontrolle durch den Sicherheitsscanner ziehen Sie bitte Ihre Jacke aus, nehmen Sie Ihre Kopfbedeckung ab und leeren Sie Ihre Hosentaschen.
An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Regelung für Flüssigkeiten am Flughafen Düsseldorf weiterhin gültig ist. Das bedeutet, dass Flüssigkeiten im Handgepäck auf Behälter mit maximal 100 Millilitern in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von maximal einem Liter beschränkt sind. Ausnahmen gelten für nachweisbare Medikamente oder Babynahrung. Der Beutel mit den Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte müssen aus dem Handgepäck genommen und in eine separate Gepäckwanne gelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter:
www.bundespolizei.de – Sicher auf Reisen – Mit dem Flugzeug
Für die Grenzkontrolle gelten folgende Regeln:
Für eine schnelle und reibungslose Grenzkontrolle ist es wichtig, dass Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen erforderlichen Unterlagen griffbereit haben. Es sollten keine weiteren Gegenstände in den Dokumenten enthalten sein und keine Schutzhüllen verwendet werden.
Zusätzlich können auch Staatsangehörige von Drittstaaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, die teilautomatisierte Grenzkontrolle EasyPASS nutzen. Am Flughafen Düsseldorf können Sie so Ihre Ein- und Ausreisekontrolle effizient und eigenständig durchführen. Voraussetzungen dafür sind ein elektronischer Reisepass und ein deutscher Aufenthaltstitel oder ein deutsches Visum für einen längeren Aufenthalt (nur Ausreise) sowie ein Mindestalter von zwölf Jahren. Weitere Informationen finden Sie auf www.easypass.de.
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub!
Quelle: Presseportal








