Eine ukrainische Reisende wurde mit täuschend echter Softair Kalaschnikow am Düsseldorfer Flughafen gestoppt. Die Beamten wiesen auf potenziellen Ärger hin.
Düsseldorf: Softair Kalaschnikow beim Zoll
Düsseldorf (ost)
Am Düsseldorfer Flughafen ist es nicht ungewöhnlich, dass der Zoll Waffen entdeckt. Ob Schlagringe, Springmesser oder Würgehölzer. Doch die Beamten waren auch überrascht, als sie die Umrisse eines Sturmgewehrs im Gepäck einer Reisenden im Röntgengerät sahen.
Die 39-jährige ukrainische Staatsangehörige kam am 28.05.2025 aus der Republik Moldau in Düsseldorf an, wo sie von den Zöllnern gestoppt und zur Gepäckkontrolle gebeten wurde. Beim Scannen ihres Gepäcks entdeckten die Beamten dann einen Gegenstand, der offensichtlich eine Schusswaffe darstellte. Die Reisende wurde befragt und erklärte, dass es sich bei der Waffe lediglich um ein Spielzeug handelte, das sie als Geschenk für ihren Sohn mitbrachte.
Bei der folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um eine Softair-Waffe im Stil des Sturmgewehrs „Kalaschnikow“ handelte. Diese war dem Original jedoch sehr ähnlich und auf den ersten Blick nicht als Spielzeug erkennbar.
Da Softair-Waffen nicht dem Waffengesetz unterliegen und nur im öffentlichen Raum nicht geführt werden dürfen, durfte die Frau ihre Reise – samt Spielzeugwaffe – fortsetzen.
Die Zöllner wiesen sie jedoch eindringlich darauf hin, dass auch ein vermeintliches Spielzeug zu großen Problemen führen kann, insbesondere wenn nicht offensichtlich ist, dass es sich um ein solches handelt.
Quelle: Presseportal