Die Bundesanwaltschaft hat gestern eine deutsche Staatsangehörige in Düsseldorf festgenommen. Sie wird verdächtigt, Geld für den IS gesammelt und Propaganda verbreitet zu haben.
Düsseldorf: Verhaftung mutmaßlicher IS-Unterstützerin
Karlsruhe (ost)
Am gestrigen Tag (3. September 2025) wurde die deutsche Staatsbürgerin Nadine D. in Düsseldorf von Beamten des Polizeipräsidiums Düsseldorf aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2025 festgenommen.
Es besteht der dringende Verdacht, dass die Beschuldigte die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine solche Vereinigung und Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz begangen hat (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB; § 18 Abs. 1 AWG in Verbindung mit einschlägigen EU Vorschriften).
Der Haftbefehl wirft ihr im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:
Nadine D. hegt Sympathien für die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Ab dem Jahr 2019 startete sie eine Initiative zur Unterstützung inhaftierter Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten des IS in Deutschland oder im Ausland. Über verschiedene Online-Profile sammelte die Beschuldigte bis zum Sommer 2024 Spenden in Höhe von fast 18.000 Euro und leitete die Gelder an verschiedene Empfänger oder deren Angehörige weiter. Zudem ermutigte sie im Internet dazu, Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen des IS zu verfassen. Diese Beiträge wurden dann an inhaftierte IS-Mitglieder und Sympathisanten weitergeleitet, um sie zu ermutigen, der Organisation treu zu bleiben und sich für weitere Aktivitäten zur Verfügung zu stellen.
Die Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnete und die Untersuchungshaft anordnete.
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Nordrhein-Westfalen sind zwischen 2022 und 2023 gesunken. Im Jahr 2022 wurden 29667 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 nur noch 21181 waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg jedoch von 7667 auf 8126. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 6623 auf 7062, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 4478 auf 4726 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 2145 auf 2336 stieg. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 2072 auf 2159. Im Vergleich dazu hatte Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
2022 | 2023 | |
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Anzahl erfasste Fälle | 29.667 | 21.181 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 7.667 | 8.126 |
Anzahl der Verdächtigen | 6.623 | 7.062 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 4.478 | 4.726 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 2.145 | 2.336 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 2.072 | 2.159 |
Quelle: Bundeskriminalamt