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Düsseldorf: Verstöße bei Kontrollaktion in Oberbilk festgestellt

Am vergangenen Freitag führten Polizisten, Zollbeamte und Ordnungsdienst zahlreiche Fahrzeug- und Personenkontrollen durch. Es wurden Verkehrsdelikte sowie arbeitsrechtliche Verstöße festgestellt.

Foto: unsplash

Düsseldorf (ost)

Zeit des Einsatzes: Freitag, 24. April 2026, von 13:00 bis 19:00 Uhr

Letzten Freitag führten Polizeibeamte gemeinsam mit Beamten des Hauptzollamtes Düsseldorf und Mitarbeitern des Ordnungs- und Servicedienstes der Stadt Düsseldorf auf der Kölner Straße/Schlägelstraße umfangreiche Fahrzeug- und Personenkontrollen durch. Dabei konnten die Beamten mehrere Verkehrsverstöße sowie Verstöße gegen das Arbeitsrecht feststellen und ahnden.

Insgesamt wurden 117 Personen und 96 Fahrzeuge von den Einsatzteams kontrolliert. Ein Fahrer war ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und offensichtlich unter dem Einfluss von Kokain, weshalb ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Ein anderer Mann benutzte ein Fahrzeug mit niederländischer Zulassung, an dem ein portugiesisches Kennzeichen angebracht war, was nicht erlaubt ist. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs ein.

Ein Kleintransporter wies erhebliche technische Mängel auf und wurde sofort zu einer Prüfstelle gebracht. Der Prüfer stellte dort zahlreiche gefährliche Mängel am Fahrzeug fest.

Die Polizisten leiteten insgesamt sieben Strafverfahren (unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauchs) ein und ahndeten 33 Ordnungswidrigkeiten.

Die Zollbeamten stellten im Rahmen einer Finanzkontrolle Schwarzarbeit 20 Straftaten (unter anderem wegen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsbetrug) sowie sechs Ordnungswidrigkeiten (Ausweismitführpflicht) fest.

In elf Fällen besteht der Verdacht der illegalen Nutzung ausländischer Fahrzeuge; der Ordnungs- und Servicedienst der Stadt Düsseldorf erstellte entsprechende Berichte dazu.

Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde 24 Fahrern die Weiterfahrt untersagt; zwei Fahrzeuge wurden zur Erstellung eines Gutachtens als Beweismittel sichergestellt.

(heu)

Quelle: Presseportal

nf24