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Duisburg; Essen; Oberhausen; Mülheim a. d. Ruhr; Kreis Kleve; Kreis Wesel: Zollbestimmungen für Reisende

Der Zoll erinnert Reisende daran, sich vor Urlaubsantritt über Zollbestimmungen zu informieren, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden.

Quelle: Zoll, Archivbild
Foto: Presseportal.de

Duisburg; Essen; Oberhausen; Mülheim a. d. Ruhr; Kreis Kleve; Kreis Wesel (ost)

Während der Hauptreisezeit im Sommer erinnert der Zoll die Reisenden daran, sich vor ihrem Urlaub über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren. Es ist wichtig zu beachten, welche Waren erlaubt sind und welche Einschränkungen es gibt, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden.

Auf der Website des Zolls (www.zoll.de/reisen) und in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ finden Reisende alle wichtigen Informationen darüber, welche Waren problemlos aus dem Ausland mitgebracht werden dürfen, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und welche Dinge besser vermieden werden sollten.

Die neueste Version der kostenlosen eZOLL-App im Bereich „Zoll und Reise“ bietet ebenfalls nützliche Informationen zu den Reisefreimengen. Das Tool berücksichtigt dabei wichtige Faktoren wie das Urlaubsland. Ein großer Vorteil: Sind die App einmal installiert, sind die Informationen und der Freimengenrechner von „Zoll und Reise“ auch offline verfügbar.

Reisen aus Nicht-EU-Ländern

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) sollten Reisende besonders aufmerksam sein. Mitgebrachte Waren dürfen zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Es gelten spezifische Regelungen für Alkohol und alkoholische Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren).

Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren):

Arzneimittel und Tierarzneimittel:

Die mitgeführte Menge muss dem persönlichen Bedarf des Reisenden oder des mitgeführten Tieres entsprechen. Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate können in Deutschland als Arzneimittel betrachtet werden, zum Beispiel, wenn sie zur Behandlung von Krankheiten dienen. Für Arzneimittel mit Betäubungsmitteln gelten spezielle Vorschriften. Die Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) bietet weitere wichtige Informationen.

Kraftstoffe:

Bei Substituten für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten – nur für Personen ab 17 Jahren) und anderen Waren müssen bestimmte Wertgrenzen eingehalten werden:

Wichtig: Waren mit speziellen Mengengrenzen (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) werden beim Warenwert nicht berücksichtigt.

Für Lebensmittel tierischer Herkunft gelten zusätzliche Einschränkungen aus Gründen des Tierseuchenschutzes. Dazu gehören Fleisch und Fleischerzeugnisse, Wild, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier.

Um die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, empfiehlt der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert und Verstöße werden konsequent verfolgt. Die Website www.artenschutz-online.de bietet wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, die nicht mitgebracht werden sollten.

Reisen innerhalb der EU

Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Für Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren und Ersatzprodukte sowie Kaffee) und Kraftstoffe, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden, gelten jedoch bestimmte Vorschriften und Richtmengen, die beachtet werden müssen. Wenn die Waren an andere Personen weitergegeben werden sollen (auch als Geschenk), handelt es sich nicht um Eigenbedarf.

Die jeweiligen Freimengen bzw. Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von den Reisenden persönlich mitgeführt und im selben Transportmittel befördert werden. Für Waren, die voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung verschickt, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert werden, gelten andere Regelungen.

Quelle: Presseportal

nf24