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Duisburg: Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2025

Im Jahr 2025 wurden über 500 Arbeitgeber geprüft, es gab 5.500 Verfahren und eine Schadenssumme von fast 29 Millionen Euro.

Quelle: Hauptzollamt Duisburg, Zöllner im Einsatz, 2026
Foto: Presseportal.de

Duisburg; Essen; Oberhausen; Mülheim a. d. Ruhr; Kreis Kleve; Kreis Wesel (ost)

Im Jahr 2025 wurden mehr als 500 Arbeitgeber in verschiedenen Wirtschaftsbereichen im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg überprüft, bundesweit waren es über 25.000 Arbeitgeberprüfungen.

Insgesamt haben Zöllner im Rahmen ihrer Ermittlungsarbeit rund 5.500 Verfahren eingeleitet (2024 waren es 5.340 Verfahren). Darunter waren insgesamt 4.440 Strafverfahren und über 1.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im Jahr 2025 wurde durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Standorten Duisburg und Emmerich ein Schaden von knapp 29 Millionen Euro festgestellt.

Nach Abschluss der Strafverfahren verhängten Gerichte im Jahr 2025 über 45 Jahre Freiheitsstrafe und Geldstrafen in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Über eine Million Euro Bußgelder wurden durch abgeschlossene Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängt.

Am 28.01.2025 verurteilte die Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg einen 56-jährigen Mann unter anderem wegen 185 Fällen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu vier Jahren Freiheitsstrafe und seinen 30 Jahre alten Sohn wegen 125 entsprechender Beihilfetaten zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2025/z76_freiheitsstrafen_du.html

Am 09.12.2025 führte das Hauptzollamt Duisburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Duisburg Durchsuchungen in Wohnungen und Geschäftsräumen durch, da eine Elektrofirma Umsätze ohne Arbeitnehmer erzielte. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2025/x38_durchsuchung_elektrofirma_du.html

Zusätzliche Informationen:

Die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfen Meldungen zur Sozialversicherung, möglichen Missbrauch von Sozialleistungen, illegale Beschäftigung von Ausländern und die Einhaltung der Mindestlöhne.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt das ganze Jahr über regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl von Prüfungen in bestimmten Branchen aufrechtzuerhalten, was ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit darstellt, insbesondere zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Weitere Informationen zum Zoll finden Sie auf der Website www.zoll.de.

Quelle: Presseportal

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