Die Bundespolizei hat am Montag, 2. Februar 2026, im Rahmen von Grenzkontrollen drei Haftbefehle vollstreckt. Ein Bulgare konnte eine Haftstrafe durch Zahlung von 1400 Euro vermeiden, während ein Rumäne für einen Wohnungseinbruchdiebstahl verhaftet wurde.
Duisburg: Haftbefehle vollstreckt am Montag

Kleve – Kempen – Emmerich – Kaldenkirchen (ost)
Am Montag, den 2. Februar 2026, hat die Bundespolizei während der zeitweiligen Wiedereinführung von Grenzkontrollen drei Haftbefehle ausgeführt.
Ein 35-jähriger Bulgare kam am Nachmittag als Mitfahrer eines in Bulgarien zugelassenen PKW über den Grenzübergang Elten-Autobahn in das Bundesgebiet. Um sich zu identifizieren, zeigte der Reisende den Beamten seinen gültigen bulgarischen Personalausweis vor. Die Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen hatte. Der Bulgare zahlte vor Ort die fällige Geldstrafe von 1400 Euro bei der Bundespolizei und konnte so eine drohende Haftstrafe von 40 Tagen vermeiden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Auf der Bundesautobahn 57 kontrollierte die Bundespolizei am späten Nachmittag einen 40-jährigen Rumänen, der einen in Kleve zugelassenen PKW fuhr. Bei der Überprüfung seiner Identität anhand des rumänischen Personalausweises stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Ansbach ihn wegen Wohnungseinbruchdiebstahls sucht. Der Verurteilte muss noch eine Haftstrafe von 164 Tagen absitzen. Der Rumäne wurde daraufhin vor Ort festgenommen und nach Abschluss der Maßnahmen zur Haft in das Gefängnis in Kleve gebracht.
Am späten Abend entdeckte die Bundespolizei einen 44-jährigen Polen auf der Steyler Straße in Kaldenkirchen. Der Mann war zuvor als Fahrer eines in Kempen-Krefeld zugelassenen PKW aus den Niederlanden in das Bundesgebiet eingereist. Zur Identifizierung zeigte er seinen gültigen polnischen Personalausweis vor. Einen gültigen Führerschein konnte er nicht vorzeigen. Bei der Überprüfung seiner Identität wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg nach ihm fahndete. Der Mann musste eine Geldstrafe von 1500 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zahlen oder eine Haftstrafe von 25 Tagen verbüßen. Nach Zahlung der Geldstrafe im Bundespolizeirevier Kempen durfte er seine Reise fortsetzen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Quelle: Presseportal








