Die Bundespolizei nahm drei gesuchte Personen fest, darunter ein Deutscher, der in die JVA überstellt wurde, und zwei weitere, die ihre Geldstrafen vor Ort zahlten.
Duisburg: Verhaftung von drei Reisenden am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ost)
Am 20.04.2026 nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Zuge der Ein- und Ausreisekontrollen drei gesuchte Personen fest.
Zu Beginn überprüften die Bundespolizisten am Morgen einen deutschen Staatsbürger, der vorhatte, nach Antalya/Türkei zu fliegen. Der 53-jährige Mann war von der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht. Im Februar dieses Jahres wurde ein Haftbefehl wegen Betrugs gegen den bereits im Juni 2018 zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilten Mann erlassen. Da er der Strafvollstreckung entkommen war, wurde die Fahndung eingeleitet. Nach Vorlage des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der Mann den Justizbehörden übergeben.
Am Montagnachmittag wurde eine Frau aus Nigeria entdeckt, die sich den Beamten bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen die 29-jährige Frau lag eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Wuppertal vor. Im April dieses Jahres wurde ein Haftbefehl wegen Betrugs und Computerbetrugs gegen die im September 2023 verurteilte Frau ausgestellt. Die Fahndung wurde eingeleitet, da auch sie der Strafvollstreckung entkommen war. Jedoch konnte die Frau durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei die Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen abwenden und ihre Heimreise fortsetzen.
Knapp zwei Stunden später überprüften die Bundespolizisten einen 41-jährigen Mann aus den Niederlanden, der vorhatte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Die Ausreisekontrolle ergab, dass die Staatsanwaltschaft Kleve im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den Mann erlassen hatte. Durch die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte auch der in den Niederlanden lebende Reisende seine Reise fortsetzen und somit die Erzwingungshaft von zwei Tagen abwenden.
Quelle: Presseportal








