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Duisburg: Verurteilter nach Fahrgelddelikt gestellt

Ein Mann wurde ohne Fahrschein im ICE von Hamburg nach Recklinghausen erwischt. Es stellte sich heraus, dass mehrere Behörden nach ihm suchten und ein Haftbefehl vorlag.

Foto: Depositphotos

Recklinghausen – Essen (ost)

Letzte Nacht (5. Mai) nahm ein Mann ohne gültigen Fahrschein den Schnellzug von Hamburg nach Recklinghausen. Während der strafrechtlichen Maßnahmen stellte sich heraus, dass mehrere Behörden nach ihm suchten. Eine Staatsanwaltschaft hatte bereits einen Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Um 19 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Recklinghausen über ein Fahrgelddelikt im ICE 1021 (Hamburg – Köln) informiert. Auf dem Bahnsteig am Gleis 1 des Recklinghäuser Hauptbahnhofs trafen die Einsatzkräfte auf das Zugpersonal und den 52-jährigen Verdächtigen. Dieser konnte bei einer Fahrkartenkontrolle kein gültiges Ticket vorlegen und konnte sich weder gegenüber den Zugbegleitern noch den Polizeibeamten ausweisen. Zur Feststellung seiner Identität brachten die Uniformierten den Essener zur Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Recklinghausen.

Vor Ort wurde seine Identität durch einen Fingerabdruckscan zweifelsfrei bestätigt. Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Ulm einen Haftbefehl gegen den Deutschen erlassen hatte. Das Amtsgericht Geislingen hatte den Mann im Oktober 2024 wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15,- Euro verurteilt. Alternativ wurde eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen angeordnet. Außerdem wurde nach dem Polizeibekannten wegen Erschleichens von Leistungen und Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Freiburg und das Amtsgericht Duisburg gesucht.

Bislang hatte der Verurteilte weder seine Strafe angetreten noch die geforderte Summe von 900,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) bezahlt. Aus diesem Grund wurde er von der Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben.

Selbst jetzt war der Gesuchte nicht in der Lage, die Geldstrafe zu zahlen. Daher brachten die Bundespolizisten den 52-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt. Außerdem wird der Essener wegen Erschleichens von Leistungen zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden beliefen sich auf 13.559 Fälle, was 2,13% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle betrugen 556.792 Fälle, was 87,36% entspricht. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Die Anzahl der Getöteten betrug 450, Schwerverletzte 11.172 und Leichtverletzte 68.000.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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