Der Hamborner Altmarkt ist seit dem 21. April eine Waffen- und Messerverbotszone. Rund 50 Schilder kennzeichnen den betroffenen Bereich.
Duisburg: Waffen- und Messerverbotszone in Hamborn, FAQ

Duisburg (ost)
Seit dem 21. April wurde der Hamborner Altmarkt zur Waffen- und Messerverbotszone erklärt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://duisburg.polizei.nrw/260422hamborn
Haben Sie Fragen? – Wir haben Antworten!
Um Ihnen detaillierte Informationen zur Verbotszone bereitzustellen, haben wir eine Website erstellt. Dort können Anwohner auch ein Flugblatt herunterladen: https://duisburg.polizei.nrw/artikel/waffen-und-messerverbotszone-in-duisburg
Welcher Bereich ist von der Waffen- und Messerverbotszone betroffen? Die Verbotszone gilt für den Bereich um den Hamborner Altmarkt – die genauen Straßen sind auf der Website der Polizei Duisburg aufgeführt.
Wie erkenne ich, ob ich mich in der Verbotszone befinde? Der betroffene Bereich wurde durch etwa 50 Schilder mit der Aufschrift „Waffen- und Messerverbotszone“ gekennzeichnet.
Welche Waffen sind untersagt? Es wird rund um die Uhr verboten sein, Waffen oder gefährliche Gegenstände wie Taschenmesser, Pfefferspray, Schlagstöcke oder Schusswaffen im definierten Bereich zu führen – alles VERBOTEN.
Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis oder Amtsträger wie Polizisten sind von dieser Regelung ausgenommen. Gewerbetreibende oder gastronomische Betriebe haben beispielsweise ein berechtigtes Interesse und sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen.
Was passiert, wenn ich mit einer Waffe oder einem Messer in der Verbotszone erwischt werde?
Neben der Sicherstellung der verbotenen Gegenstände droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt.
Die Verfolgung von strafrechtlich relevanten Verstößen gegen das Waffengesetz bleibt von den Regelungen der Waffen- und Messerverbotszonen unberührt. Das Mitführen einer scharfen Schusswaffe stellt unabhängig von der Verbotszone eine Straftat dar und wird konsequent verfolgt.
Darf die Polizei Kontrollen durchführen? Die Waffen- und Messerverbotszone ermöglicht der Polizei zusätzliche verdachtsunabhängige Kontrollen zur Auffindung von Waffen und gefährlichen Gegenständen.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung? Nein.
Warum wurde die Waffen- und Messerverbotszone eingeführt? Angesichts der Straftaten der letzten Jahre, bei denen Waffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände eingesetzt wurden und Menschen schwer verletzt wurden, ist die Maßnahme gerechtfertigt.
Die Verbotszone ist kein generelles Mittel zur Bekämpfung von Waffenkriminalität in ganz Duisburg, sondern ein spezifischer Schritt im Kampf gegen die Strukturen rund um den Hamborner Altmarkt.
Was ist das Ziel der Maßnahme? -Potenziell gefährliche Situationen frühzeitig erkennen und verhindern. -Präventives Eingreifen der Polizei ermöglichen. -Verstöße konsequent ahnden. -Illegal mitgeführte Waffen beschlagnahmen. -Gewaltkriminalität nachhaltig reduzieren.
Waffen und gefährliche Gegenstände haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen!
Quelle: Presseportal








