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E-Scooter: Bußgeld und Punkt für Eltern

Die Polizei im Kreis Höxter mahnt Eltern, dass das Führen von E-Scootern unter 14 Jahren nicht erlaubt ist. Bei Verstößen drohen Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister.

Foto: unsplash

Brakel (ost)

Es wird daran erinnert, dass in Höxter nur Personen ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren dürfen und nur eine Person auf dem Trittbrett stehen darf. Eltern können bei einer Überprüfung zur Verantwortung gezogen werden.

Bei Streifenkontrollen in Höxter stellt die Polizei immer wieder fest, dass auf E-Scootern zwei Personen mitfahren. Dies ist nicht erlaubt. Das Mindestalter für die Nutzung solcher Fahrzeuge im Straßenverkehr beträgt 14 Jahre.

In Brakel wurden am vergangenen Montag auf der Bökendorfer Straße zwei jüngere Personen entdeckt, die gemeinsam auf einem E-Scooter fuhren. Der Fahrer war dem Polizeibeamten bereits bekannt, da er vor wenigen Wochen schon einmal als „Mitfahrer“ auf einem E-Scooter erwischt wurde. Das vorherige Gespräch über die gesetzlichen Vorschriften schien keine Wirkung gezeigt zu haben.

Bei der Überprüfung stellte sich zudem heraus, dass der Fahrer erst 12 Jahre alt war. Er durfte den E-Scooter also nicht führen und transportierte zudem einen 13-jährigen Freund. Der 12-jährige Junge kann aufgrund seines Alters nicht belangt werden. Die Mutter des Kindes muss nun jedoch ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro zahlen und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister, da sie die Fahrt mit dem E-Scooter erlaubt hatte. Der 12-Jährige durfte nicht weiterfahren.

Die Polizei wird auch in Zukunft verstärkt E-Scooter kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63250 Unfälle mit Personenschaden, was 9.92% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13559 Unfälle aus, was 2.13% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren 3764, was 0.59% der Gesamtunfälle ausmacht. Die restlichen Unfälle waren Sachschadensunfälle und beliefen sich auf 556792, was 87.36% entspricht. Innerorts gab es 55296 Unfälle (8.68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17437 Unfälle (2.74%) und auf Autobahnen 6889 Unfälle (1.08%). Insgesamt gab es 450 Tote, 11172 Schwerverletzte und 68000 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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