Die Polizei in Reken kontrollierte vor Ferienbeginn die Nutzung von E-Scootern. Dabei wurden junge Fahrer ohne Versicherung und unter 14 Jahren erwischt.
E-Scooter im Fokus: Polizei kontrolliert vor Ferienbeginn

Kreis Borken (ost)
Darf ich auf dem Bürgersteig mit einem E-Scooter fahren? Ist es erlaubt, eine zusätzliche Person mitzunehmen? Und was passiert, wenn ich mein Handy während der Fahrt benutze? Es gibt einige Regeln rund um die Verwendung von E-Scootern, die nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt sind.
E-Scooter sind mittlerweile an vielen Orten im Straßenverkehr präsent. Der Bezirksdienst Reken und der Verkehrsdienst führten letzte Woche gemeinsame Kontrollen von E-Scootern vor einer Schule in Reken durch. Dabei überprüften die Einsatzkräfte unter anderem, ob die Fahrzeuge ordnungsgemäß versichert sind. Gleichzeitig sensibilisierten sie die Fahrer für die geltenden Vorschriften. Die Beamten überprüften auch das Alter der Fahrzeugnutzer. Das Ergebnis: Drei der jungen Fahrer waren noch nicht 14 Jahre alt.
Die Kontrolle hat gezeigt: Nicht alle Regeln im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern sind bekannt oder werden eingehalten. Die Polizei nutzt dies, um auf einige wichtige Vorschriften hinzuweisen:
E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Für die Nutzer gelten daher zahlreiche Regeln, die auch für andere Kraftfahrzeuge gelten. Dazu gehört unter anderem das Verbot, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu benutzen. Auch beim Thema Alkohol gelten klare Grenzen. Es gelten die gleichen strafrechtlichen Grenzen wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille kann das Fahren eines E-Scooters eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Wer im öffentlichen Straßenverkehr einen E-Scooter fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem ist es vorgeschrieben, dass die Fahrzeuge über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Diese ist an der Versicherungsplakette am Roller erkennbar. Der entsprechende Versicherungsnachweis muss mitgeführt werden. Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Grundsätzlich ist es erlaubt, dass nur eine Person auf einem E-Scooter fährt. Das Mitnehmen weiterer Personen ist nicht gestattet. Denn das zusätzliche Gewicht und die veränderte Gewichtsverteilung können das Fahrverhalten und die Stabilität des Rollers beeinträchtigen. Gerade bei plötzlich erforderlichen Brems- oder Ausweichmanövern besteht ein erhöhtes Risiko zu stürzen. Wer dennoch zu zweit fährt, riskiert ein Verwarngeld.
Auch bei der Wahl des Verkehrsraums gelten klare Regeln: E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden. Fahrer sollten vorgesehene Radwege nutzen. Wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen sie innerhalb geschlossener Ortschaften auch auf der Fahrbahn fahren.
Die Polizei empfiehlt aus Sicherheitsgründen, beim Fahren einen Helm zu tragen. Es besteht zwar keine Helmpflicht für die Fahrzeuge. Ein Helm kann jedoch bei einem Sturz vor schweren Verletzungen schützen.
Die Kreispolizeibehörde Borken wird E-Scooter auch weiterhin im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit im Auge behalten und entsprechende Kontrollen durchführen. Das Ziel ist es, die geltenden Regeln zu vermitteln und damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. (jh)
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% aller Unfälle entspricht. 3.764 Unfälle wurden unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht, was 0,59% ausmacht. Die meisten Unfälle (87,36%) waren übrige Sachschadensunfälle. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Insgesamt gab es 450 Getötete, 11.172 Schwerverletzte und 68.000 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 637.365 |
| Unfälle mit Personenschaden | 63.250 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 13.559 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 3.764 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 556.792 |
| Ortslage – innerorts | 55.296 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 17.437 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 6.889 |
| Getötete | 450 |
| Schwerverletzte | 11.172 |
| Leichtverletzte | 68.000 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








