Die Polizei Dortmund kontrollierte E-Scooter an Schulen und zog Fahrzeuge ein. Verstöße gegen Verkehrsregeln und Altersbeschränkungen wurden geahndet.
E-Scooter-Kontrolle an Dortmunder Schulen

Dortmund (ost)
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Vielleicht wird es jetzt endlich bei vielen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern „Klick“ machen, nach diesem Einsatz und den entsprechenden Konsequenzen. Im Rahmen des Schwerpunkteinsatzes „E-Scooter macht Schule“ beobachteten die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Dortmund am heutigen Donnerstagmorgen gezielt den Schulweg vieler Kinder und Jugendlicher.
Zwischen 7 und 9 Uhr waren die Einsatzkräfte an mehreren weiterführenden Schulen in der Stadt unterwegs – an vier Schulen fand eine repressive Kontrolle statt, an der fünften Schule lag der Fokus auf Prävention. Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter sind seit Jahren ein großes Ärgernis für viele Menschen und eine ernsthafte Gefahr im Straßenverkehr, da viele Nutzer sich unerlaubt fortbewegen. Mit der Social-Media-Serie „E-Scooter-Fails“ hatte das PP Dortmund im Herbst 2025 bereits auf die massiven Gefahren dieser Verstöße hingewiesen.
Der häufigste Verstoß an den Schulen war die Nutzung der falschen Verkehrsfläche: 14-mal fuhren E-Scooter-Fahrer dort, wo sie nicht fahren dürfen – zum Beispiel auf dem Gehweg. Dies gefährdet vor allem Fußgänger. E-Scooter gehören auf den Radweg oder, falls nicht vorhanden, auf die Straße. Außerdem standen mehrmals zwei Personen auf einem Roller, was nicht erlaubt ist. Ein E-Scooter ist nur für eine Person zugelassen. Bei einem Unfall in dieser Konstellation können schwerwiegende Verletzungen die Folge sein.
Die Beamten legten auch besonderen Wert auf das Mindestalter. Am Immanuel-Kant-Gymnasium und der Max-Born-Realschule wurden fünf E-Scooter von Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren beschlagnahmt. In sechs Fällen wurden Anzeigen gegen diejenigen erstattet, die das Fahren unter dem Mindestalter angeordnet oder zugelassen hatten – also gegen Halter und Erziehungsberechtigte.
In sechs weiteren Fällen wurden Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet. Wer einen E-Scooter ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium trafen die Beamten bei der Kontrolle auf einen 12-jährigen Dortmunder, der sein E-Bike mit einem Handgashebel antrieb. Eine solche Vorrichtung ist nicht vorschriftsmäßig. Da keine Betriebserlaubnis vorgelegt werden konnte und die Höchstgeschwindigkeit des Rades bauartbedingt unbekannt war, wurde das Fahrzeug zur Erstellung eines Gutachtens sichergestellt. Da der Fahrer minderjährig ist, richtet sich die Strafanzeige – Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – gegen die Erziehungsberechtigten.
Auch die „Elterntaxis“ wurden kontrolliert. Die Beamten ahndeten mehrere Parkverstöße und Gurtverstöße vor den Schulen. In einem Fall war ein Kind nicht ordnungsgemäß gesichert. Gerade im direkten Umfeld der Schule entstehen durch haltende und wendende Fahrzeuge unübersichtliche Situationen. Eltern, die ihre Kinder bringen, sollten mit etwas Abstand zur Schule parken und auf die korrekte Sicherung im Fahrzeug achten – dies schützt das eigene Kind und alle anderen.
Im zweiten Kontrollabschnitt zum Thema E-Scooter im gesamten Stadtgebiet – diesmal nicht mehr mit Schwerpunkt auf Schulen – bestätigte sich das Bild: Erneut war die Nutzung der falschen Verkehrsfläche der häufigste Verstoß (36 Fälle), dazu kam mehrmals das unzulässige Befahren der Fußgängerzone.
In der Markgrafenstraße fiel den Einsatzkräften ein 31-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Soest auf, der entgegen der Fahrtrichtung auf der Straße fuhr. Beim Abbiegen auf die Hohe Straße wollte er die Fahrspur wechseln und übersah dabei ein neben ihm fahrendes Auto – nur durch starkes Bremsen konnte ein Zusammenstoß verhindert werden. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Sie zogen seinen Führerschein ein und leiteten weitere Maßnahmen ein. Für E-Scooter gelten die gleichen Promille- und Drogengrenzen wie für Autos – wer unter Drogeneinfluss fährt, verliert in der Regel seinen Führerschein.
Die Polizei Dortmund wird auch weiterhin Schulen und das Stadtgebiet kontrollieren und ihre Präventionsarbeit rund um E-Scooter fortsetzen. Denn die meisten der festgestellten Verstöße hätten vermieden werden können.
Quelle: Presseportal








