Polizei und Ordnungsamt überwachen die Einhaltung von Regeln für E-Scooter-Nutzung in der Innenstadt.
E-Scooter-Kontrollen in Euskirchen

Euskirchen (ost)
Am Donnerstag, den 9. Juli, haben die Polizei Euskirchen und das Ordnungsamt der Stadt Euskirchen zu verschiedenen Zeiten gemeinsame Überprüfungen in der Innenstadt von Euskirchen durchgeführt.
Im Fokus stand die Einhaltung des Fahrverbots in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen sowie die Einhaltung der Vorschriften für die Nutzung von E-Scootern.
Die Einsatzkräfte haben Verkehrsteilnehmer kontrolliert und über die aktuellen Vorschriften informiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass E-Scooter nur von einer Person gefahren werden dürfen, eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss und die Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verboten ist. Außerdem sind die jeweils geltenden Verkehrsregelungen und Fahrverbote zu beachten.
Die Polizei und das Ordnungsamt geben bekannt, dass solche Kontrollen auch in Zukunft fortgesetzt werden, um die Sicherheit und das respektvolle Miteinander in der Innenstadt von Euskirchen zu gewährleisten.
Weitere Informationen unter:
https://polizei.nrw/e-scooter
Quelle: Presseportal








