E-Scooter dürfen nur auf Radwegen und Straßen alleine gefahren werden. Personen ab 14 Jahren mit Versicherung dürfen sie nutzen. Diebstahlrisiko kann mit Fahrradschlössern und sicheren Abstellorten reduziert werden.
E-Scooter: Regeln und Sicherheitstipps
Kreis Borken (ost)
Seit einiger Zeit prägen E-Scooter die moderne Art der Mobilität. Sie sind modisch und populär. Viele Leute benutzen sie, aber nicht alle kennen die Regeln für die Nutzung der Roller im Verkehr. Vor Kurzem war ein Bocholter mit einem E-Scooter ohne Versicherungsschutz unterwegs. Polizeibeamte stoppten die Fahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Wer gerne auf den elektrisch betriebenen Zweirädern unterwegs ist, sollte beachten, dass das Fahren nur auf Radwegen und auf der Straße erlaubt ist – und das auch nur alleine. Personen ab 14 Jahren dürfen den E-Roller benutzen. Eine Versicherung mit gültiger Plakette ist Voraussetzung. Übrigens gelten auf dem E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Auch das Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
E-Scooter sind aufgrund ihrer kompakten Größe und Wendigkeit äußerst beweglich und mobil. Das macht sie gleichzeitig zu einem attraktiven Diebesgut – leider kommt es auch im Kreis Borken immer wieder dazu. Mit einfachen Tipps kann das Diebstahlrisiko deutlich gesenkt werden.
Sichere Orte zum Abstellen der Elektroroller sind nicht öffentlich zugängliche Innenhöfe, Treppenhäuser, Garagen, Keller oder Schuppen. Auch dort sollten die Scooter immer abgeschlossen sein. Robuste Fahrradschlösser wie Bügel- oder Faltschlösser eignen sich dafür. Viele Modelle haben keine geeigneten Ösen, um ein Schloss sicher anzubringen. In solchen Fällen sind Handschellenschlösser eine Option. Bei einigen Modellen kann man das Schloss auch am Trittbrett und Lenker oder am Klappmechanismus befestigen.
Um sicherzugehen, sollten E-Scooter nicht nur abgeschlossen, sondern auch an fest verankerten Gegenständen wie Laternen, Fahrradständern oder Bäumen angeschlossen werden. Es ist ratsam, alle wichtigen Informationen zum Roller zu notieren sowie Bilder und die Rechnung aufzubewahren. Weitere Informationen unter www.polizei-beratung.de. (ao)
Quelle: Presseportal