Am vergangenen Wochenende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf fünf Personen, darunter ein Deutscher, ein Niederländer, ein Litauer, ein Iraker und ein weiterer Deutscher, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Erbil: Haftbefehle am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ost)
Letztes Wochenende (09.-10.01.2026) hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf insgesamt fünf gesuchte Personen im Rahmen der Ein- und Ausreisekontrollen festgenommen.
Am Freitagnachmittag wurde während der Einreise eines Fluges aus Ankara/Türkei ein 32-jähriger Deutscher überprüft. Es stellte sich heraus, dass er im November des letzten Jahres wegen Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft Heilbronn gesucht wurde. Er zahlte eine Geldstrafe von 2.700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen zu vermeiden und seine Reise fortzusetzen.
Am Freitagabend wurde ein 35-jähriger Niederländer von den Bundespolizisten bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Cukurova/Türkei festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte im Dezember des letzten Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen. Er zahlte eine Geldstrafe von 900 Euro vor Ort, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von neun Tagen zu vermeiden und setzte dann seine Reise fort.
Am Samstagmorgen wurde ein Litauer entdeckt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei meldete. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) suchte nach dem 38-Jährigen wegen Urkundenfälschung und er konnte die Geldstrafe von 2.400 Euro nicht vor Ort begleichen, wodurch er die Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen nicht vermeiden konnte. Er wurde daher den zuständigen Justizbehörden übergeben.
Am Samstagvormittag wurde ein 20-jähriger Iraker bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak von der Bundespolizei entdeckt. Die Staatsanwaltschaft Traunstein (Bayern) hatte im Dezember 2024 einen Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise gegen ihn erlassen. Er zahlte eine Geldstrafe von 580 Euro vor Ort, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 29 Tagen zu vermeiden.
Am Samstagnachmittag kontrollierten die Beamten einen 36-jährigen Deutschen, der nach Hurghada/Ägypten fliegen wollte. Es stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Hagen im Dezember 2025 einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Cannabis erlassen hatte. Nach der Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde er den Justizbehörden übergeben.
Quelle: Presseportal








