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Erwitte: Illegales Feuerwerk und Steuerhinterziehung

Zöllner stoppen Kleintransporter auf A44 mit unversteuerten Waren und verbotenem Feuerwerk, zwei Reisende erwartet strafrechtliches Ermittlungsverfahren.

Unter diversen unversteuerten Waren befand sich auch dieses Gokart/Foto: Hauptzollamt Bielefeld
Foto: Presseportal.de

Bielefeld (ost)

Bei der Überprüfung eines Kleintransporters mit Anhänger, der in Rumänien zugelassen ist, auf dem Parkplatz Lohner Klei an der Autobahn 44 zwischen Soest und Erwitte entdeckten Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt vom Hauptzollamt Bielefeld neben verschiedenen unversteuerten Gegenständen wie Elektronik- und Haushaltsgeräten, Kleidung, Lebensmitteln, Schuhen, Werkzeugen, Möbeln, Spielzeug und einem Gokart auch nicht einfuhrfähige E-Zigaretten sowie verbotene Feuerwerkskörper. Die Waren sollten geschmuggelt werden, ohne am Zoll vorbeizugehen.

Im Kleintransporter befanden sich zwei männliche Reisende aus Großbritannien, die unterwegs waren, um die Gegenstände für verschiedene Privatpersonen in Rumänien zu transportieren. Der 41-jährige Beifahrer, auf den das Fahrzeug zugelassen war, gab an, für den Transport verantwortlich zu sein. Bei der Überprüfung der Ladung stellte sich heraus, dass die Waren aus Großbritannien stammten. Erforderliche Dokumente wie Lieferscheine, Transport- und Zolldokumente für die Einfuhr in die Europäische Union (EU) konnten nicht vorgelegt werden. In einem Paket wurden zudem nicht verkehrsfähige E-Zigaretten sowie vier Kartons mit illegalen Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 auf der Ladefläche festgestellt und sichergestellt.

Die Beschuldigten werden nun wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt.

Nach Zahlung der fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 2.200 Euro, Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 2.500 Euro für eine mögliche Geldstrafe auf richterliche Anordnung und Erledigung aller weiteren Formalitäten konnten die beiden Reisenden ihre Fahrt fortsetzen.

Das Zollfahndungsamt Essen führt nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg die weiteren Ermittlungen im Zusammenhang mit den illegalen Feuerwerkskörpern.

Zusatzinformationen:

Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden: – bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro – für Flug- oder Seereisende bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro – für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro.

Wenn diese Freimengen überschritten werden, müssen Einfuhrabgaben gezahlt werden. Die mitgeführten Waren müssen bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land an der Zollstelle mündlich angemeldet werden. Dort werden die fälligen Einfuhrabgaben berechnet.

Quelle: Presseportal

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