Eine junge Frau wurde in der JVA festgenommen, nachdem sie eine Anzeige erstattet hatte. Ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen lag gegen sie vor.
Essen: 21-Jährige festgenommen nach Strafanzeige
Essen – Hagen (ost)
Gestern Abend (22. Oktober) erschien eine junge Frau in der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Essen, um eine Anzeige zu machen. Nach der Überprüfung ihrer Identität stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft gegen sie vorlag.
Um 17:30 Uhr begab sich eine 21-jährige Frau zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Essen. Die syrische Staatsbürgerin gab den Beamten gegenüber an, dass sie eine Strafanzeige erstatten wollte. Jemand hatte angeblich ihr Profil in den sozialen Medien kopiert und verbreitet. Zur Feststellung ihrer Identität zeigte die Syrerin den Einsatzkräften ihren deutschen Aufenthaltstitel vor. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Hagen nach ihr per Haftbefehl suchte. Das Amtsgericht Hagen hatte die Gesuchte im April 2024 rechtskräftig wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,- Euro verurteilt.
Da die Verurteilte bisher weder die geforderte Summe von 500,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) bezahlt noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, wurde sie von der Staatsanwaltschaft Hagen zur Festnahme ausgeschrieben.
Die Bundespolizisten informierten die 21-Jährige über den Haftbefehl und boten ihr an, eine Person über ihre Festnahme zu benachrichtigen. Daraufhin rief sie ihren Freund an. Da auch er die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, nahmen die Beamten die Frau fest und brachten sie in ein Gefängnis.
Zusätzlich leiteten die Einsatzkräfte ein Ermittlungsverfahren gegen die unbekannte Person wegen Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz ein.
Quelle: Presseportal