Die Polizei Dortmund verzeichnete 3065 Einlieferungen, ein Anstieg um 7,4% im Vergleich zum Vorjahr. Gründe sind strafprozessuale Festnahmen und gefahrenabwehrende Maßnahmen.
Essen: Anstieg der Einlieferungszahlen im Polizeigewahrsam Dortmund 2025

Dortmund (ost)
Lfd. Nr.: 0116
Im Jahr 2025 gab es in Dortmund einen Anstieg auf 3065 Einlieferungen in das Polizeigewahrsam. Dies bedeutet eine Zunahme von 212 Fällen (=7,4%), in denen die Polizei gezwungen war, eine Maßnahme zur Freiheitsentziehung durchzuführen (2024: 2853).
Dies entspricht 8,4 Einlieferungen pro Tag oder ungefähr 1 Einlieferung alle drei Stunden.
Die Gründe, warum Personen gegen ihren Willen im Polizeigewahrsam bleiben müssen, sind vielfältig. In 1457 Fällen handelte es sich um eine strafprozessuale Festnahme (2024: 1361). Dies kann Ermittlungen im Strafverfahren, die Vorführung vor die Haftrichterin oder Haftrichter oder die Vollstreckung eines Haftbefehls umfassen. Je nach Situation werden die Personen nach Abschluss der Ermittlungen oder richterlicher Entscheidung entweder freigelassen oder in die JVA gebracht.
In 1607 Fällen (2024: 1459) lag hingegen eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr zugrunde. Das bedeutet, dass angenommen werden musste, dass die Person kurz davor stand, eine Straftat zu begehen, und es keine andere Möglichkeit gab, dies auf andere Weise zu verhindern. Dies tritt häufig bei alkoholisierten Personen auf. Die Entlassung erfolgt normalerweise nach einigen Stunden oder am nächsten Tag.
Seit 2018 besteht auch die Möglichkeit eines längerfristigen Gewahrsams von bis zu maximal 28 Tagen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine tatsächlich schwerwiegende Gefahr. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand eine terroristische Aktivität plant oder im Rahmen häuslicher Gewalt die Begehung eines Verbrechens zu erwarten ist. Dies war 2025 7 Mal der Fall (2024: 9).
Die Gründe für die Entwicklung der Einlieferungszahlen sind schwer zu bestimmen. Während erhöhte strafprozessuale Festnahmen durchaus auf eine verstärkte polizeiliche Fahndungs- und Ermittlungsarbeit zurückzuführen sein könnten, sind Fälle, in denen eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr ergriffen werden musste, eher ein Ergebnis der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung.
Weitere Hintergrundinformationen:
Alle Personen, die in das zentrale Polizeigewahrsam eingeliefert werden, haben grundsätzlich das Recht, dass eine Richterin oder ein Richter darüber entscheidet, ob sie weiterhin in Gewahrsam bleiben. Die Richterinnen oder Richter hören in der Regel die eingelieferten Personen an. Die Polizei hat aufgrund der Gewaltenteilung keinerlei Einfluss auf diese richterliche Entscheidung.
Die Eingelieferten werden auf 42 Einzelzellen und 3 Sammelzellen verteilt. Sie erhalten zu verschiedenen Zeiten Essen und Trinken und haben Zugang zu einer Toilette. Mitarbeiter können den Zustand der Gefangenen über Kameras und Gegensprechanlagen überwachen, um sicherzustellen, dass sie sich in keiner Gefahrensituation (sei es medizinisch oder weil sie sich selbst Schaden zufügen möchten) befinden.
Quelle: Presseportal








