Am 15. September bedrohte ein Mann die Bundespolizei am Hauptbahnhof und griff sie später mit einer Halskette an. Ein beschleunigtes Verfahren wurde zur Verurteilung des Täters angeregt.
Essen: Bedrohung und Angriff am Hauptbahnhof – Bundespolizei fordert beschleunigtes Verfahren
Essen (ost)
Am 15. September wurde der Bundespolizei Essen gemeldet, dass am Südausgang des Hauptbahnhofs Glasflaschen geworfen wurden. Bei der Ankunft der Beamten wurden sie bedroht und später angegriffen. Die Einsatzkräfte nahmen den Verdächtigen vorläufig fest und forderten eine beschleunigte Verurteilung an.
Gegen 12:00 Uhr berichteten mehrere Reisende, dass aus einer Gruppe heraus Glasflaschen geworfen wurden. Bei der Ankunft stellte die Streife unter anderem einen 47-Jährigen fest, der die Beamten direkt beleidigte. Nach Feststellung der Personalien erhielt die Gruppe einen Platzverweis und wurde aufgefordert, den Bereich sofort zu verlassen.
Da der deutsche Staatsbürger dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde ihm die zwangsweise Durchsetzung des Platzverweises angedroht. Daraufhin beleidigte der Deutsche die Bundespolizisten und bedrohte sie mit dem Tod. Nach einer Belehrung machte der Aggressor von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Da er den Bereich immer noch nicht verließ, griffen die Beamten den Obdachlosen an den Armen und brachten ihn zur Dienststelle, wo er massiven Widerstand leistete. In den Gewahrsamsräumen wurde eine Durchsuchung durchgeführt. Dabei nahm der Beschuldigte seine Halskette und schlug damit einem Beamten ins Gesicht. Daraufhin wurde er zu Boden gebracht und mit Handfesseln fixiert.
Der Dienstgruppenleiter konsultierte die zuständige Staatsanwaltschaft und regte ein beschleunigtes Verfahren gegen den bereits polizeibekannten Mann an. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Die Uniformierten nahmen den Beschuldigten vorläufig fest und brachten ihn in das Polizeigewahrsam. Von dort aus erfolgte die Vorführung im Rahmen des Verfahrens bereits am Folgetag.
Zusätzlich leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstand und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein. Der Beamte blieb trotz seiner Verletzung dienstfähig.
Quelle: Presseportal