Am Bahnhof Essen-West flüchteten zwei Tatverdächtige durch den Gleisbereich und leisteten bei ihrer Festnahme Widerstand. Zwei Bundespolizisten wurden dabei verletzt.
Essen: Flucht durch Gleisbereich, Festnahme von Graffiti-Sprayern

Essen (ost)
Am Abend des 26. Juni informierte die Bundespolizei-Leitstelle über zwei Verdächtige, die Graffiti am Bahnhof Essen-West gesprüht haben sollen. Die Täter flüchteten über die Gleise und widersetzten sich bei ihrer Festnahme. Dabei wurden zwei Bundespolizisten verletzt. Um 19:45 Uhr erhielten die Bundespolizeikräfte Informationen über die beiden mutmaßlichen Graffiti-Sprayer am Bahnhof Essen West. Als die Einsatzkräfte ankamen, flohen die beiden ukrainischen Staatsbürger im Alter von 20 und 22 Jahren über die Gleisanlagen. Die Bundespolizisten verfolgten sie und konnten sie kurz darauf festnehmen. Bei der Festnahme leistete besonders der 20-Jährige erheblichen Widerstand. Er trat und schlug mehrfach in Richtung der Beamten. Die Einsatzkräfte brachten ihn unter Kontrolle und legten ihm Handschellen an. Auch der 22-Jährige widersetzte sich den Maßnahmen, indem er seine Arme unter dem Körper verschränkte und sich unkooperativ sowie aggressiv verhielt. Beide Verdächtigen wurden vorläufig festgenommen und zur Bundespolizeiwache gebracht. Bei der Durchsuchung des 20-Jährigen fanden die Beamten ein griffbereites Taschenmesser sowie verschiedene Graffiti-Utensilien. Auch bei den weiteren Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte verschiedene Beweismittel sicher. Alle Gegenstände wurden beschlagnahmt. Anschließend wurden die beiden Beschuldigten belehrt und erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt. Durch die Widerstandshandlungen wurden zwei Bundespolizisten verletzt. Ein Beamter erlitt eine starke Schwellung und Bewegungseinschränkungen an der Hand und musste im Krankenhaus behandelt werden. Er konnte danach seinen Dienst fortsetzen. Ein weiterer Beamter verletzte sich am kleinen Finger, blieb aber dienstfähig. Die Bundespolizei leitete unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung, des Widerstands und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein. Die Ermittlungen zu den Graffiti-Schäden dauern an.
Quelle: Presseportal








