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Essen: Haftbefehle und Durchsuchungen wegen Verstößen gegen Russland-Sanktionen

Am 29.11.2025 wurden zwei Haftbefehle vollstreckt und drei Objekte durchsucht. Ermittlungen gegen fünf Beschuldigte laufen seit Februar 2025.

Foto: Zoll
Foto: Presseportal.de

Essen / Münster / Oelde (ost)

Am 29.11.2025 wurden von den Behörden des Zollfahndungsamtes Essen zwei Haftbefehle vollstreckt, die zuvor von der Staatsanwaltschaft Münster erwirkt worden waren. Gleichzeitig wurden drei Objekte in Oelde durchsucht.

Das Zollfahndungsamt Essen, mit Dienstsitz in Münster, führt seit Februar 2025 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster Ermittlungen gegen fünf Verdächtige wegen des Verdachts auf banden- und gewerbsmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und Beihilfe dazu.

Die beiden Hauptverdächtigen, Brüder im Alter von 34 und 39 Jahren, sollen seit Januar 2023 über ihre deutsche Firma mittels Umgehungsausfuhren über Drittländer verschiedene Waren exportiert haben, darunter technische Geräte und Zubehör wie Pumpen, Ventile und Filter, die dann an ein Unternehmen eines weiteren Verdächtigen in Russland verkauft wurden. Dieses russische Unternehmen verkaufte die Waren dann an russische Endkunden, darunter im Pharmazie- und Biotechnologiesektor.

Bei mindestens 53 Ausfuhrsendungen im Rahmen der Ermittlungen wurden Güter im Wert von ca. 689.000 Euro exportiert, die zum Zeitpunkt der Ausfuhr den Verkaufs- und Ausfuhrverboten im Zusammenhang mit den Wirtschaftssanktionen gegen Russland unterlagen.

Die Maßnahmen am 29.11.2025 waren das Ergebnis monatelanger Ermittlungen der Beamten des Zollfahndungsamtes Essen. Bei den Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Zudem wurde ein gerichtlich angeordneter Vermögensarrest in Höhe von 689.000 Euro gegen das deutsche Unternehmen vollstreckt, das die Umgehungsausfuhren durchgeführt hat.

Das Zollfahndungsamt Essen erhielt Unterstützung von Kräften des Hauptzollamtes Dortmund, des Zollfahndungsamtes Hannover, der Bundespolizei Düsseldorf und München.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster dauern an.

Zusätzliche Informationen:

Laut dem Außenwirtschaftsgesetz sieht es für banden- und gewerbsmäßig begangene Verstöße gegen die Verkaufs- und Ausfuhrverbote im Zusammenhang mit den Wirtschaftssanktionen gegen Russland eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor.

Quelle: Presseportal

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