Bundespolizei verhaftet drei Personen nach Fahndung durch Staatsanwaltschaften in verschiedenen Städten. Einer entgeht Freiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe.
Essen Hauptbahnhof: Haftbefehle in Dortmund, Recklinghausen und Essen
Dortmund – Recklinghausen – Essen (ost)
Während des gestrigen Tages (28. April) wurden eine Frau und zwei Männer von Bundespolizisten verhaftet. Bei den Kontrollen der Personen am Flughafen Dortmund sowie an den Hauptbahnhöfen Recklinghausen und Essen stellte sich heraus, dass verschiedene Staatsanwaltschaften nach ihnen suchten.
Um 8:20 Uhr wurde ein 33-jähriger Mann bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Skopje/Nordmazedonien von der Grenzpolizei vorgestellt. Zur Feststellung seiner Identität zeigte er den Beamten seinen bulgarischen Reisepass vor. Es wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Krefeld verurteilte den Bulgaren im August 2024 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) und einem neunmonatigen Fahrverbot wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Als Ersatz wurde eine Freiheitsstrafe von 25 Tagen verhängt. Der Bulgare konnte die Geldstrafe schließlich bezahlen und so einer Inhaftierung entgehen.
Circa vier Stunden später, gegen 12:10 Uhr, bemerkten Bundespolizisten während ihrer Streifenarbeit am Hauptbahnhof Recklinghausen einen 40-jährigen Mann und führten eine Personenkontrolle durch. Eine Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Bochum nach dem deutschen Staatsbürger suchte. Das Amtsgericht Recklinghausen ordnete die Untersuchungshaft gegen den Mann an, da er beschuldigt wird, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu verwenden, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung begangen zu haben. Die Polizisten nahmen den Mann aus Recklinghausen fest und brachten ihn zur Vorführung vor einem Haftrichter zum zuständigen Amtsgericht.
Um 14:50 Uhr erschien eine 40-jährige Frau in der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Essen und erkundigte sich nach einem Strafantrag, den sie bereits 2023 wegen Diebstahls gestellt hatte. Bei der Überprüfung ihrer Identität stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Deggendorf einen Haftbefehl gegen die serbische Staatsbürgerin erlassen hatte. Das Amtsgericht Viechtach verurteilte sie im April 2024 zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) wegen Diebstahls. Als Ersatz wurde auch hier eine Freiheitsstrafe von 25 Tagen verhängt. Nachdem die Frau aus Essen mit ihrem Sohn gesprochen hatte, erklärte dieser sich bereit, die geforderte Summe zu zahlen. Er erschien kurz darauf in der Bundespolizeidienststelle, beglich die Geldstrafe und seine Mutter durfte die Wache wieder verlassen.
Quelle: Presseportal