Ein Mann bedrohte am Essener Hauptbahnhof einen Reisenden mit einer 41 cm langen Machete. Bundespolizisten überwältigten den Angreifer unter Androhung der Schusswaffe.
Essen Hauptbahnhof: Passant mit Machete bedroht – Bundespolizei nimmt 41-Jährigen fest

Essem (ost)
Am Donnerstagabend (23. Januar) hat ein Mann am Essener Hauptbahnhof gedroht, einen Reisenden mit einem gefährlichen Gegenstand anzugreifen. Bundespolizisten konnten dies durch Androhung ihrer Schusswaffe verhindern und den Angreifer überwältigen.
Um 18:45 Uhr patrouillierten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Essen. Sie bemerkten einen Angriff an der Nordseite. Ein 41-jähriger Mann war dabei, mit einer 41 cm langen Machete in seiner rechten Hand auf den Kopf eines anderen Mannes einzuschlagen. Die Beamten reagierten sofort und forderten den Angreifer auf, die Waffe unter Androhung ihrer Schusswaffe fallen zu lassen. Der marokkanische Staatsbürger gehorchte, ließ die Machete fallen und ging in Richtung Norden. Dabei warf er den gefährlichen Gegenstand über das Geländer eines Treppenabgangs zum U-Bahnbereich. Glücklicherweise wurde zu diesem Zeitpunkt niemand verletzt. Der Geschädigte versetzte ihm gleichzeitig einen Faustschlag, bevor er unerkannt in Richtung U-Bahnbereich floh.
Die Einsatzkräfte brachten den 41-Jährigen zu Boden, der sich widerstandslos festnehmen ließ, und legten ihm Handschellen an. Die Machete wurde von Bahnmitarbeitern aufgehoben und beschlagnahmt. Eine Nahbereichsfahndung nach dem Unbekannten verlief ergebnislos. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zwei Flambierbrenner, ein Multitool und drei Bubbles Kokain. Außerdem entdeckten sie ein Dokument, das seine Identität zweifelsfrei bestätigte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,4 Promille.
Die Auswertung der Überwachungskameras ergab, dass der 41-Jährige zunächst mit dem Unbekannten verbal stritt, bevor er die Machete aus seinem Rucksack zog und sie schließlich auf den Geschädigten richtete. Nach Rücksprache mit einem Staatsanwalt nahmen die Polizisten den Marokkaner fest, der heute einem Haftrichter vorgeführt wird. Ein Arzt bestätigte die Haftfähigkeit des Beschuldigten.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Verstößen gegen das Betäubungs- und Waffengesetz ein.
Quelle: Presseportal