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Essen Hauptbahnhof: Schreckschusswaffe im Bahnhof – Aggressor festgenommen

Am Essener Hauptbahnhof wurde ein Mann mit Schusswaffe gesichtet. Er leistete Widerstand und griff die Einsatzkräfte an.

Schreckschusswaffe
Foto: Presseportal.de

Essen (ost)

Früh am Morgen des 20. Juli erhielt die Bundespolizei am Hauptbahnhof Essen die Information, dass sich angeblich jemand mit einer Schusswaffe im Bahnhof aufhielt. Die Polizeibeamten identifizierten den Mann, der dann Widerstand leistete und die Einsatzkräfte angriff.

Um 1 Uhr meldeten mehrere Zeugen am Hauptbahnhof Essen, dass sie einen deutschen Staatsbürger gesehen hatten, der angeblich eine Pistole bei sich trug. Sofort begaben sich die Bundespolizisten in den Bahnhof und suchten nach dem Gesuchten. Sie trafen den Mann am Treppenaufgang zu den Gleisen 1 und 2 an. Die Einsatzkräfte forderten den Deutschen unter Androhung der Dienstwaffe auf, stehen zu bleiben und die Hände aus den Taschen zu nehmen. Der 25-Jährige streckte daraufhin die Hände von seinem Körper weg und die Beamten näherten sich ihm. Dabei fanden die Uniformierten die Pistole in der offenen Umhängetasche, nahmen sie sofort heraus und beschlagnahmten sie, um den Zugriff darauf zu verhindern.

Die Bundespolizisten forderten ihn auf, seine Hände hinter den Rücken zu führen. Er weigerte sich jedoch und leistete Widerstand gegen die Fesselung durch die Beamten. Die Streife brachte den Gelsenkirchener zu Boden und brachte ihn dann zur Bundespolizeiwache.

Während des Transports versuchte der Deutsche die Beamten zu treten, beleidigte und bedrohte sie. Anschließend urinierte er in die Gewahrsamszelle.

Die Einsatzkräfte belehrten den 25-Jährigen weiter, der von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machte und sich nicht weiter äußerte.

Die Identität des Gelsenkircheners wurde anhand des gefundenen Personalausweises festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,1 Promille.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der Gelsenkirchener die Wache wieder verlassen. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Quelle: Presseportal

nf24