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Essen Hauptbahnhof: Tatverdächtiger von Bundespolizei gestellt

Ein Streit in einem Schnellrestaurant im Hauptbahnhof Essen eskalierte, als ein Mann seinen Kontrahenten gegen eine Wand schleuderte und auf ihn eintrat. Bundespolizisten nahmen den Aggressor in Gewahrsam.

Foto: Depositphotos

Essen (ost)

In der Nacht zum Sonntag (7. Juli) gab es in einem Schnellrestaurant im Hauptbahnhof Essen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Dabei schleuderte einer von ihnen seinen Gegner gegen eine Wand und trat schließlich auf ihn ein. Bundespolizisten nahmen den Angreifer fest.

Gegen 1 Uhr wurde die Bundespolizei Essen über eine körperliche Auseinandersetzung in einem Schnellrestaurant im Essener Hauptbahnhof informiert. Zuerst gab es zwischen zwei Männern eine laute Diskussion, die bald in eine körperliche Auseinandersetzung überging. Der 36-jährige Mann griff den 26-jährigen an und schleuderte ihn gegen eine Wand. Der deutsche Staatsbürger (26) prallte während des Angriffs auch gegen das Treppengeländer. Als der junge Mann zu Boden fiel, trat der britische Staatsbürger auf ihn ein. Zwei weitere Zeugen vor Ort bestätigten die Aussage des Filialleiters. Der Essener (26) verletzte sich an der Hüfte, lehnte jedoch medizinische Hilfe ab.

Unterdessen führten andere Beamte eine Videoanalyse in der Filiale durch. Diese bestätigte auch die Aussagen der Zeugen und des Opfers.

Die Polizeibeamten trafen den Verdächtigen in der zweiten Etage des Schnellrestaurants an. Als sie den 36-jährigen Briten mit den Vorwürfen konfrontierten, gab er an, dass der Deutsche ihn verbal angegriffen und bedrängt habe, woraufhin er sich nur verteidigt habe. Der Aggressor wurde zur weiteren strafrechtlichen Untersuchung zur Bundespolizeidienststelle gebracht. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass er 0,58 Promille Alkohol im Blut hatte.

Die Bundespolizisten nahmen den in Großbritannien lebenden Mann in Gewahrsam und brachten ihn zur Verhinderung weiterer Straftaten in das Polizeigewahrsam in Essen. Er wird nun wegen Körperverletzung und schwerer Körperverletzung angeklagt werden müssen.

Quelle: Presseportal

nf24