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Essen Hauptbahnhof: Verurteilter Straftäter mit Revolver gefasst

Bundespolizisten kontrollierten einen Mann im Hauptbahnhof Essen, der per Haftbefehl gesucht wurde. Bei der Durchsuchung fanden sie einen Schreckschussrevolver ohne Berechtigung zum Führen.

Foto: Bundespolizei
Foto: Presseportal.de

Essen (ost)

Am Morgen des gestrigen Tages (3. Juli) wurde ein Mann am Hauptbahnhof Essen von Bundespolizisten kontrolliert. Nach Ermittlungen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach ihm suchte. Außerdem wurde bei einer Durchsuchung festgestellt, dass er eine Waffe bei sich trug.

Um 9 Uhr patrouillierten Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen. Bei der Überprüfung eines 39-jährigen Mannes wies er sich mit seinem deutschen Personalausweis aus. Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen per Haftbefehl nach dem Deutschen fahndete. Das Amtsgericht Essen hatte ihn bereits im April 2022 rechtskräftig wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Die Beamten nahmen den Essener fest und brachten ihn zur Bundespolizeidienststelle am Hauptbahnhof.

Bei einer Durchsuchung des Verurteilten vor Ort fanden die Polizisten in seinem Rucksack einen Schreckschussrevolver. Es handelte sich um eine Waffe, die mit einem PTB-Zulassungszeichen versehen war. Diese Waffen verschießen Reiz- oder andere Wirkstoffe, Platzpatronen oder pyrotechnische Ladungen, ohne dass Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Sie gelten nicht als Schusswaffen, sind aber gleichgestellte Gegenstände. Der Mann konnte keine Berechtigung zum Führen dieser Waffe vorlegen. Der 39-Jährige gab den Beamten auch nicht den Grund dafür an und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Da der Verdächtige die geforderte Summe von 1.280 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Bundespolizisten stellten die Schreckschusswaffe sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Quelle: Presseportal

nf24