Zollamt Essen deckt verbotene Einfuhr auf. Die Zöllner staunten über das artengeschützte Tierpräparat, das ohne erforderliche Einfuhrgenehmigung verschickt wurde.
Essen: Rotfußfalke im Postpaket entdeckt

Essen; Duisburg; (ost)
Die Beamten des Zollamts Essen waren erstaunt, als sie am 15.12.2025 in einem Paket aus dem Ausland einen Rotfußfalken entdeckten. Es handelte sich um ein präpariertes Tier mit einer Größe von etwa 30 cm. Nach den ersten Recherchen stellte sich schnell heraus, dass es sich um ein geschütztes Tier mit dem lateinischen Namen Falco verspertinus Linnaeus handelte. Der Rotfußfalke ist seit 1980 nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und seit 1984 sogar höchstschützenswert.
Der Empfänger wurde aufgefordert, eine ordnungsgemäße Zollanmeldung mit der erforderlichen Einfuhrgenehmigung für seine Bestellung vorzulegen. Der Empfänger ließ die Frist für die Einreichung der Dokumente ohne Interesse an seiner Bestellung verstreichen.
Der präparierte Rotfußfalke wurde von den Zollbeamten des Zollamts Essen beschlagnahmt, da die Einfuhr oder der Kauf eines streng geschützten Tieres gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar ist. Ob der Rotfußfalke als Ausstellungsstück verwendet oder anderweitig genutzt wird, muss noch geklärt werden.
Zusätzliche Information:
Weltweit sind tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt durch seine Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu erhalten. Bundesweit entdecken Zöllner im Durchschnitt 1.200 Mal pro Jahr geschützte Tiere, Pflanzen oder Teile und Produkte daraus.
Quelle: Presseportal








