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Essen: Spaziergang im Hauptbahnhof endet in JVA

Polizei vollstreckt U-Haftbefehl nach Kontrolle eines Mannes im Gelsenkirchener Hauptbahnhof.

Foto: unsplash

Gelsenkirchen (ost)

Am 15. Juni führte eine Patrouille der Bundespolizei eine Kontrolle an einem Mann im Hauptbahnhof Gelsenkirchen durch. Bei der Überprüfung seiner Angaben wurde ein Haftbefehl festgestellt.

Um 01:00 Uhr trafen die Einsatzkräfte im Hauptbahnhof Gelsenkirchen auf den 30-jährigen Mann, der angab, einen kurzen Spaziergang machen zu wollen. Er wies sich den Polizisten gegenüber mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel aus. Bei der Überprüfung seiner Daten wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen entdeckt. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte Untersuchungshaft gegen den Mann aus Schalke angeordnet. Er wird beschuldigt, eine Frau im September 2024 im Intimbereich unsittlich berührt zu haben.

Die Bundespolizisten nahmen den Verdächtigen vor Ort fest und brachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Nach Feststellung seiner Identität durch einen Fingerabdruckscan brachten die Beamten ihn in das Polizeigewahrsam Gelsenkirchen. Von dort aus wird er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Quelle: Presseportal

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