In der Nacht des 22. Juni zerstörte ein Mann mehrere Scheiben in einer S-Bahn. Die Bundespolizei nahm den Tatverdächtigen vorläufig fest.
Essen: Tatverdächtiger nach Sachbeschädigung festgenommen

Essen (ost)
In der Nacht vom 22. Juni hat ein Mann mehrere Fensterscheiben in einer S-Bahn zerstört. Es entstand erheblicher Sachschaden. Die Bundespolizei hat den Verdächtigen vorläufig festgenommen und ein beschleunigtes Verfahren gegen den bereits der Polizei bekannten Mann vorgeschlagen.
Um 23:40 Uhr erhielt die Bundespolizei in Essen die Mitteilung über eine unbefugte Person in einer abgestellten S-Bahn. Als die Beamten den Bereich in der Nähe des Essener Hauptbahnhofs erreichten, trafen sie auf einen verbal aggressiven und lautstark schreienden deutschen Staatsbürger. Er konnte der Aufforderung, sich auszuweisen, nicht nachkommen, gab den Polizisten jedoch mündlich seine Daten an. Eine Überprüfung in den polizeilichen Systemen bestätigte diese Angaben, da der 54-jährige Mann mit einem Lichtbild in den Systemen registriert war. Zudem wurde ein Beförderungsausschluss für sämtliche Nah- und Fernverkehrszüge in NRW festgestellt. Bei der Durchsuchung des Zuges stellten die Beamten insgesamt zwei beschädigte Scheiben, mehrere aus der Halterung gerissene Notfallhämmer und die zerstörte Notentriegelung einer Tür fest. Nach der Belehrung gestand der Beschuldigte die Tat. Aufgrund des hohen Sachschadens (ca. 15.000 Euro) und der Tatsache, dass der Beschuldigte obdachlos ist, nahmen die Beamten ihn vorläufig fest und brachten ihn zur Dienststelle. Dort bestätigte ein Fingerabdruckscan die Identität zweifelsfrei. Der Zug musste aufgrund der beschädigten Scheiben aus dem Verkehr gezogen werden. Dadurch entstehen weitere, noch nicht absehbare Kosten.
Die Polizisten brachten den Deutschen in Polizeigewahrsam.
Am 23. Juni wird die Prüfung eines beschleunigten Verfahrens und die damit verbundene Vorführung vor dem zuständigen Richter stattfinden.
Die Bundespolizei sicherte das Videomaterial aus dem Zug und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung, Missbrauchs von Notfallmitteln und Hausfriedensbruchs ein.
Quelle: Presseportal








