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Euskirchen: Kindesmisshandlungsuntersuchung in Zülpich

Die Staatsanwaltschaft Bonn und die Bonner Polizei ermitteln gegen eine Mutter und ihren Lebensgefährten wegen Misshandlung von Kindern in Zülpich.

Foto: Depositphotos

Zülpich (ost)

Die Staatsanwaltschaft in Bonn und die Polizei in Bonn führen derzeit eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen eine Mutter (21) von drei Kindern (2, 3, 5) aus dem Stadtgebiet Zülpich und ihren Lebensgefährten (29), der nicht der leibliche Vater der Kinder ist.

Letzten Mittwoch (23.04.2025) wurde die Polizei in Euskirchen über den Notruf alarmiert, nachdem aufmerksame Passanten zwei Kleinkinder (3, 5) unbeaufsichtigt auf der Straße in einem Wohngebiet in Zülpich entdeckt hatten. Die Kinder wurden zunächst von den Zeugen und dann von den Beamten der Polizei in Euskirchen betreut.

Die Kinder, die laut den Polizeibeamten in einem schlechten körperlichen Zustand waren, wurden sofort zur ärztlichen Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht und dort stationär aufgenommen. Das Jugendamt hat die beiden Kinder sowie ein zweijähriges Geschwisterkind, das sich ebenfalls in einem schlechten körperlichen Zustand befand, in Obhut genommen. Die Unterbringung in einer Pflegefamilie ist in Vorbereitung.

Aufgrund ärztlicher Befunde und weiterer Untersuchungsergebnisse hat die Staatsanwaltschaft in Bonn beim zuständigen Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnung der Mutter und ihres Lebensgefährten erwirkt, die am Montag (28.04.2025) von der Kriminalpolizei in Euskirchen vollstreckt wurden. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden digitale Beweismittel und weitere mögliche Beweismittel sichergestellt, die nun umfangreichen Auswertungen unterzogen werden.

Die betroffene Familie wurde bereits zuvor vom zuständigen Kreisjugendamt betreut. Aufgrund möglicher Verstöße gegen die Dienstpflicht wurde auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamts eingeleitet. Aus Neutralitätsgründen werden die weiteren Untersuchungen vom Polizeipräsidium in Bonn durchgeführt.

Aus Gründen des besonderen Schutzes der Persönlichkeitsrechte, insbesondere der Kinder, sowie aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Angaben zum Verfahren gemacht werden, insbesondere auch nicht zum Gesundheitszustand der Kinder. Es gibt bisher keine Hinweise auf Sexualstraftaten zu ihren Ungunsten. Die Ermittlungen dauern derzeit an.

Quelle: Presseportal

nf24