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Fahndungstreffer im Kölner Hauptbahnhof

Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl. Einsatzkräfte identifizierten einen 31-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen ohne Ausweisdokumente, der zuvor wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt wurde.

Foto: unsplash

Köln (ost)

Am gestrigen Montag (4. Mai) wurde ein Haftbefehl im Kölner Hauptbahnhof von Einsatzkräften der Bundespolizei durchgesetzt.

Während einer Personenkontrolle konnte ein 31-jähriger ukrainischer Staatsbürger sich nicht ordnungsgemäß identifizieren. Um seine Identität zu überprüfen, wurde er von den Einsatzkräften zur Dienststelle gebracht. Dort konnten sie seine Personalien anhand seines Fingerabdrucks zweifelsfrei feststellen.

Die Untersuchung ergab, dass der Mann wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 18 Tagen verurteilt worden war, gegen ihn lag ein aktueller Fahndungsaufruf der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach vor. Die Haft hätte durch die Zahlung von 2.160 Euro vermieden werden können.

Da der Mann nicht in der Lage war, den geforderten Betrag zu zahlen, vollstreckten die Bundespolizisten den Haftbefehl und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

Quelle: Presseportal

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