Ein 78-jähriger Senior wurde von falschen Polizeibeamten betrogen, die behaupteten, seinen Schmuck in Sicherheit zu bringen. Die Polizei warnt vor ähnlichen Betrugsmaschen.
Falsche Polizeibeamte betrogen Senior in Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach (ost)
Falsche Beamte der Polizei haben am Dienstag (08.04.) in Bergisch Gladbach-Schildgen einen älteren Mann betrogen. Der 78-jährige Mann hat am Dienstagabend die Polizeistation in Bergisch Gladbach aufgesucht, um eine Anzeige zu erstatten.
Der Herr berichtete, dass er am Nachmittag gegen 17:30 Uhr einen Anruf erhalten habe. Ein Mann, der sich als Polizist ausgab, informierte ihn darüber, dass herausgefunden wurde, dass der ältere Mann alleine lebt und Schmuck im Schlafzimmer aufbewahrt. Der Anrufer erklärte am Telefon, dass er den Schmuck abholen wolle, um ihn in Sicherheit zu bringen.
Gegen 20:15 Uhr am Dienstagabend klingelte dann ein Mann an der Tür des älteren Mannes und gab sich als Polizist aus. Der ältere Mann übergab ihm daraufhin eine Schatulle mit Schmuck im Wert eines niedrigen vierstelligen Betrags.
Der ältere Mann bemerkte, dass die Stimme des Mannes, der den Schmuck abgeholt hat, anders klang als die Stimme des Anrufers. Daher geht er davon aus, dass es sich um zwei verschiedene Männer handelt. Die Beschreibung des Mannes, der ihn zu Hause besuchte, lautet wie folgt:
Männlich, 20-30 Jahre alt, ungefähr 175 cm groß, schlank, europäisch aussehend, kurze schwarze Haare.
Wer Informationen zu diesem Mann geben kann, wendet sich bitte unter der Tel. 02202 205-0 an das Kriminalkommissariat 2 der Polizei Rhein-Berg.
Auch im Stadtteil Schildgen in Bergisch Gladbach versuchten Unbekannte am Dienstagnachmittag, eine ältere Dame am Telefon zu betrügen. Der Versuch scheiterte.
Die Polizei warnt erneut vor dieser und ähnlichen Betrugsversuchen. Am Telefon sollten Sie keine Fragen zu persönlichen Finanzen beantworten und niemals sensible Informationen preisgeben! Bankkarten, Geld oder Wertgegenstände sollten niemals an Unbekannte übergeben werden, auch wenn sie sich als Boten oder Mitarbeiter von Banken, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts ausgeben. (bw)
Quelle: Presseportal