Ein 16-Jähriger verlor die Kontrolle über seinen Motorroller und zog sich leichte Verletzungen zu. Ermittlungen wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet.
Finnentrop: 16-Jähriger verletzt bei Alleinunfall

Finnentrop (ost)
Am Sonntag (01. März) gab es um 16:40 Uhr einen Verkehrsunfall in Weringhausen. Ein 16-Jähriger verlor in einer Kurve aus bisher unbekannten Gründen die Kontrolle über seinen Motorroller. Er stürzte und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte den Jugendlichen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Der Motorroller erlitt einen geschätzten Sachschaden im mittleren dreistelligen Eurobereich.
Während der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass möglicherweise aufgrund technischer Änderungen am Motorroller eine Fahrerlaubnispflicht bestehen könnte. Da der Jugendliche jedoch nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, wird nun auch wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ermittelt. Der Motorroller wurde konfisziert.
Zusätzlich stellten die Beamten einen möglichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Am Motorroller war kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei dringend auch auf den Termin für den Wechsel des Versicherungsjahres hin. Ab dem 01. März benötigen Fahrzeuge wie Kleinkrafträder, Mofas, E-Scooter, Segways und Elektrokleinfahrzeuge einen neuen Versicherungsvertrag mit einem neuen Versicherungskennzeichen. Die Kennzeichenfarben ändern sich jedes Jahr. Seit dem Monatswechsel dürfen nur noch schwarze Kennzeichen an den Fahrzeugen angebracht sein. Zusammen mit der Versicherungsbescheinigung dienen sie als Nachweis für einen gültigen Versicherungsvertrag. Verstöße werden nicht als Kavaliersdelikte angesehen. Sie gelten gesetzlich als Straftaten. Und nicht nur das: Auch bei Unfällen kann es teuer werden – nämlich dann, wenn keine Versicherung die Schäden übernimmt.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023
Im Jahr 2023 ereigneten sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon führten 63.250 zu Personenschäden, was 9,92% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 aus, was 2,13% ausmacht. Unfälle, bei denen berauschende Mittel im Spiel waren, beliefen sich auf 3.764, was 0,59% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle machten den Großteil mit 556.792 Fällen aus, was 87,36% entspricht. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 (1,08%). Die Anzahl der Getöteten betrug 450, Schwerverletzte 11.172 und Leichtverletzte 68.000.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 637.365 |
| Unfälle mit Personenschaden | 63.250 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 13.559 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 3.764 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 556.792 |
| Ortslage – innerorts | 55.296 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 17.437 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 6.889 |
| Getötete | 450 |
| Schwerverletzte | 11.172 |
| Leichtverletzte | 68.000 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








