Eine 18-Jährige leistete Widerstand gegen Bundespolizisten, nachdem sie eine Glasflasche auf Reisende warf und auf die Straße lief.
Flaschenwurf am Hauptbahnhof Dortmund
Dortmund (ost)
Am gestrigen Nachmittag (13. März) warf eine junge Frau am Hauptbahnhof Dortmund eine Glasflasche auf Reisende. Bundespolizisten konnten sie nach einer gefährlichen Aktion einfangen, als sie auf die Straße lief. Dabei trat sie mehrmals gegen die Einsatzkräfte.
Um 17:25 Uhr patrouillierten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Dortmund, da Bahnmitarbeiter auf eine offensichtlich stark alkoholisierte und verwirrte Frau am Bahnhofsvorplatz aufmerksam machten. Sie soll außerdem eine Glasflasche auf Passanten geworfen haben. Die Beamten begaben sich sofort zum Taxistand, wo sie auf die 18-jährige Frau trafen. Die bereits polizeibekannte Frau schrie laut und schlug wild um sich. Als die Beamten versuchten, sie festzuhalten, riss sie sich los und lief auf eine stark befahrene Straße. Mehrere Fahrzeuge mussten abrupt bremsen. Als der Verkehr zum Stillstand kam, konnten die Polizisten die Deutsche überwältigen und zur Bundespolizeiwache bringen. Auf dem Weg dorthin stemmte sie sich gegen die Richtung und ließ sich mehrmals auf den Boden fallen.
In der Gewahrsamszelle versuchte die Angreiferin, sich selbst zu verletzen, indem sie mit dem Kopf gegen die Wand schlug. Die Beamten konnten dies verhindern und brachten sie zu Boden. Bei der Durchsuchung trat die junge Frau um sich und traf dabei einen Beamten am rechten Schienbein. Dieser blieb jedoch unverletzt und konnte seinen Dienst fortsetzen.
Eine Videoanalyse ergab, dass die Dortmunderin die Glasflasche gezielt auf die Reisenden (37, 42) warf. Da die Aktion jedoch nicht stark genug war, wurde niemand getroffen.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,6 Promille. Um weitere Straftaten zu verhindern und die Person zu schützen, wurde die 18-Jährige nach Absprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Dortmund in eine Klinik gebracht.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung ein.
Quelle: Presseportal