Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Flensburg: Illegal getunte Fahrzeuge stillgelegt

Der Verkehrsdienst der Polizei Bielefeld hat zwölf verkehrsunsichere Tuningfahrzeuge aus dem Verkehr gezogen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Tiefergelegtes Fahrzeug bei einer Kontrolle
Foto: Presseportal.de

Bielefeld (ost)

DE / Bielefeld / Stadtgebiet – Seit Januar hat der Verkehrsdienst der Polizei Bielefeld zwölf unsichere Tuningfahrzeuge aus dem Verkehr gezogen. Anordnungen zur zwangsweisen Entsiegelung wurden über die Zulassungsstelle getroffen.

Der Verkehrsdienst der Polizei Bielefeld ist das ganze Jahr über auf den Straßen in Bielefeld präsent, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wenn Fahrzeuge den Verdacht erregen, abgenutzt oder durch illegales Tuning nicht mehr verkehrssicher zu sein, werden sie von einem Kfz-Sachverständigen überprüft. Bestätigt sich der Verdacht der Verkehrsunsicherheit, werden sie zwangsweise stillgelegt und entsiegelt.

Vom 01.01.2025 bis zum 10.04.2025 wurden insgesamt 14 Fahrzeuge nach Kontrollen durch Polizisten des Verkehrsdienstes zwangsweise stillgelegt und entsiegelt.

Zwei Fahrzeuge waren aufgrund von Abnutzung schrottreif und verkehrsunsicher. Bei den restlichen 12 Stilllegungen handelte es sich um Tuningfahrzeuge, die aufgrund einer extremen Tieferlegung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

Die Fahrer und Halter erhalten für den Verstoß „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ Bußgeldbescheide in Höhe von 90 bis 135 Euro sowie einen „Punkt in Flensburg“.

Erst nach einer „Vollabnahme“ – einem §21 StVZO-Gutachten – und der Bestätigung eines Rückbaus der Mängel sowie eines verkehrssicheren Zustands ist eine Wiederzulassung dieser Fahrzeuge möglich. Die Kosten für das Gutachten belaufen sich bereits auf 600 bis 800 Euro, ohne Berücksichtigung der Reparatur- oder Rückbaukosten.

Im Bereich des Tunings stoßen Verkehrsdienste häufig auf extreme Tieferlegungen, bei denen feststehende Metallteile am Unterboden (z.B. Achsschenkel, Auspuffanlage oder Querlenker) eine Bodenfreiheit von weniger als 8 cm haben. Laut Kfz-Gutachterstandards ist eine Bodenfreiheit von weniger als 8 cm als „verkehrsunsicher“ einzustufen. Schleifende Reifen im Kotflügel können unter Umständen ebenfalls zu Verkehrsunsicherheit führen, zumindest jedoch zu einem „gefährlichen Mangel“.

Der Verkehrsdienst betont, dass Felgen, Reifen, Fahrwerk (Federn und Stoßdämpfer) und Anbauten am Unterboden (z.B. Sportauspuffanlagen) zusammenpassen müssen und als Gesamtheit von Kfz-Sachverständigen positiv begutachtet werden müssen.

In diesem Zusammenhang wird auf die Initiative „Tune ist Safe“ hingewiesen, die sich für sicheres, gesetzeskonformes Fahrzeug-Tuning einsetzt und an der auch die Polizei beteiligt ist: https://www.tune-it-safe.de/

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 aus, was 2,13% aller Unfälle ausmacht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren mit 3.764 Fällen, also 0,59%, verhältnismäßig gering. Die meisten Unfälle, nämlich 87,36%, waren Übrige Sachschadensunfälle. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 (1,08%). Insgesamt gab es 450 Getötete, 11.172 Schwerverletzte und 68.000 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

nf24