Bundespolizei betont weiterhin die Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck, zusätzliche Hinweise unter angegebenem Link.
Flüssigkeitsregelung am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ost)
Es wird betont, dass die Regelung für Flüssigkeiten am Flughafen Düsseldorf nach wie vor gilt. Das bedeutet, dass Flüssigkeiten im Handgepäck nur in Behältern mit höchstens 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter mitgeführt werden dürfen. Der Beutel mit den Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte müssen separat aus dem Handgepäck genommen und in eine eigene Gepäckwanne gelegt werden.
Weitere Informationen zur Reise entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom 14.07.2026 unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6314044
Quelle: Presseportal








