Luftsicherheitsassistenten entdeckten Patronen im Gepäck einer Tätowiererin. Bundespolizei leitete Strafverfahren ein, keine Gefahr für Luftsicherheit.
Flughafen Köln/Bonn: Ungewöhnliche Tattoo-Vorlage im Handgepäck

Flughafen Köln/Bonn (ost)
Am Flughafen Köln/Bonn wurde einer 26-jährigen Reisenden eine ungewöhnliche “Vorlage” zum Verhängnis, die zu einer Strafanzeige führte. Während der Luftsicherheitskontrolle wurden im Handgepäck der Belgierin zwei Patronen der Kaliber 9 mm und 357 Magnum entdeckt.
Die 26-Jährige erklärte den hinzugezogenen Einsatzkräften der Bundespolizei, dass sie als Tätowiererin arbeite. Die Patronen habe sie von einem Kunden erhalten, um sie als Vorlage für ein Tattoo-Motiv zu nutzen.
Da die Reisende keine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen konnte und keine Angaben dazu machte, wem die Munition ursprünglich gehörte, stellte die Bundespolizei beide Patronen sicher und leitete ein Strafverfahren ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte die Belgierin ihre Reise fortsetzen.
Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Gefahr für die Luftsicherheit.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass es wichtig ist, sich bereits vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen für mitgeführte Gegenstände zu informieren. Insbesondere Waffen und Munition unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften.
Quelle: Presseportal








