Die Bundespolizei vollstreckte einen Haftbefehl an der A 40, nachdem ein 40-jähriger Pole ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde. Er wurde verhaftet und erwartet nun eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.
Frankfurt am Main: Haftbefehl auf der A 40

Kleve – Kempen (ost)
Am Donnerstagmittag, dem 21. Mai 2026, führte die Bundespolizei im Zuge der temporären Wiedereinführung von Grenzkontrollen eine Überprüfung an einem 40-jährigen Polen durch, der nach seiner Einreise aus den Niederlanden auf der Bundesautobahn 40 an der Ausfahrt Kempen unterwegs war. Bei der Identitätsfeststellung in den polizeilichen Datenbanken stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt / Oder nach ihm wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem Haftbefehl sucht. Der Mann wurde vom Amtsgericht Fürstenwald / Spree zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Die Bundespolizei nahm den Verurteilten sofort fest. Da er die geforderte Geldstrafe von 1600 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Moers gebracht, wo eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen auf ihn wartet.
Quelle: Presseportal








