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Frankfurt am Main: Haftbefehl auf der Bundesautobahn 3

Die Bundespolizei vollstreckte am Mittwochvormittag, 4. März 2026, einen Haftbefehl an der Grenze zu den Niederlanden. Der 32-jährige Niederländer musste eine Geldstrafe von 3300 Euro zahlen oder eine 110-tägige Haftstrafe antreten.

Foto: Depositphotos

Kleve – Emmerich (ost)

Am Mittwochmorgen, dem 4. März 2026, wurde ein 32-jähriger Mann aus den Niederlanden von der Bundespolizei an der Grenze Elten-Autobahn auf der Autobahn 3 kontrolliert. Bei der Überprüfung der Identität in den polizeilichen Aufzeichnungen stellte sich heraus, dass der Reisende aufgrund von Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder gesucht wird. Er wurde aufgefordert, entweder eine Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro zu zahlen oder eine 110-tägige Haftstrafe anzutreten. Darüber hinaus gab es einen Vollstreckungsauftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder in Höhe von 6880,48 Euro. Nachdem der Haftbefehl und der Vollstreckungsauftrag vorgelesen wurden, konnte der Verurteilte die geforderten Beträge durch Bargeld und Überweisung begleichen. Nach Abschluss aller Verfahren durfte der Niederländer seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

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