Zwei Männer versuchten der Polizei zu entkommen, wurden aber dank aufmerksamer Bürger verhaftet. Einer hatte Haftbefehl wegen Körperverletzung, der andere wurde wegen Betrugs gesucht.
Gelsenkirchen Hauptbahnhof: Fluchtversuche am Hauptbahnhof Gelsenkirchen

Gelsenkirchen (ost)
Am 8. August haben zwei Männer separat versucht, sich am Hauptbahnhof Gelsenkirchen der polizeilichen Kontrolle zu entziehen. In beiden Fällen wurden die Fluchtversuche von den Einsatzkräften, einmal mit Unterstützung eines aufmerksamen Bürgers, beendet. Beide Männer waren per Haftbefehl gesucht.
Um 00:05 Uhr haben Bundespolizisten einen 37-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof Gelsenkirchen kontrolliert. Während der Überprüfung ist der Mann aus Warendorf plötzlich geflohen. Ein Reisender hat sofort reagiert und den Flüchtigen festgehalten. Bei der folgenden Festnahme hat der 37-Jährige den Einsatzkräften aktiv Widerstand geleistet. Die Beamten haben den Mann gefesselt und ihn dann zum Bundespolizeirevier in Gelsenkirchen gebracht. Ein Abgleich der Fingerabdrücke hat schließlich den mutmaßlichen Grund für seine Flucht aufgedeckt. Gegen den Warendorfer lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen gefährlicher Körperverletzung vor. Der Beschuldigte muss noch eine Reststrafe von 60 Tagen aus einer ursprünglichen Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren verbüßen. Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen wurde er direkt in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am gleichen Tag, gegen 18:30 Uhr, hat erneut ein Mann während einer Personenkontrolle am Hauptbahnhof versucht zu fliehen. Die Bundespolizisten haben den 36-jährigen Deutschen jedoch sofort gestellt, ihm Handschellen angelegt und ihn zur Wache gebracht. Die Identitätsfeststellung durch Fingerabdrücke hat ergeben, dass der obdachlose Mann von zwei Behörden gesucht wurde. Gegen ihn lagen zwei Untersuchungshaftbefehle des Amtsgerichts Leverkusen wegen Betrugs sowie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor. Da er die geforderte Summe des Haftbefehls in Höhe von 630 Euro (einschließlich 93 Euro Verfahrenskosten) nicht bezahlen konnte, droht ihm außerdem eine Ersatzfreiheitsstrafe von 63 Tagen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 36-Jährige zwecks Vorführung vor dem zuständigen Haftrichter in das zentrale Polizeigewahrsam überstellt.
Quelle: Presseportal








