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Gelsenkirchen Hauptbahnhof: Polizei beschlagnahmt Messer und Pfefferspray im Gelsenkirchener Hauptbahnhof

Am Wochenende wurden verbotene Gegenstände und Messer sichergestellt. Mehrere Personen wurden wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

Bild: Bundespolizei
Foto: Presseportal.de

Gelsenkirchen (ost)

Am Wochenende entdeckten Bundespolizeistreifen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof bei Kontrollen verbotene Gegenstände und Messer. Am 22. August gegen 23:30 Uhr wurde im Hauptbahnhof Gelsenkirchen ein 28-jähriger Mann von Bundespolizisten festgestellt. Da er angab, keinen Ausweis zu besitzen, wurde er von den Beamten nach weiteren Identitätsdokumenten durchsucht. Dabei wurde ein verbotenes Butterflymesser gefunden. Dies ist ein Faltmesser mit zweigeteilten Griffen, die auf einer Ebene schwenkbar sind. Das Messer wurde beschlagnahmt und die mündlich genannten Daten des Mannes mit den polizeilichen Systemen abgeglichen, um seine Identität zweifelsfrei festzustellen. Nachdem der bereits polizeibekannte Mann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, durfte er den Bahnhof verlassen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.

Am 23. August gegen 19:00 Uhr wurden im Gelsenkirchener Hauptbahnhof eine 25-jährige Frau und ihr 53-jähriger Begleiter von einer Streife festgestellt. Die Bulgarin händigte auf Nachfrage ein ausländisches Pfefferspray aus. Nach einer Belehrung gab sie an, das Spray aus Bulgarien mitgebracht zu haben, und machte dann von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Das verbotene Reizgasspray wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Der ebenfalls bulgarische Begleiter übergab den Beamten nach einer Belehrung ein Messer, das er in seiner Hosentasche trug. Auch er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht zum Sachverhalt. Nachdem das Messer ebenfalls sichergestellt war, konnten die beiden Bulgaren ihren Weg fortsetzen. Die Uniformierten leiteten ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Nur wenige Minuten später, gegen 19:10 Uhr, wurde ein 34-jähriger Mann von der Streife festgestellt. Der Gelsenkirchener versuchte, sich der Streife zu entziehen, indem er beim Anblick der Beamten sofort die Richtung wechselte, und das mehrmals hintereinander. Da er die Herausgabe von Ausweisdokumenten verweigerte, wurde er von den Beamten durchsucht. Dabei wurde ein zugriffsbereites Neckknife gefunden. Dies ist ein Messer, das speziell für das Tragen am Hals entwickelt wurde. Es ist so konzipiert, dass es bequem mitgeführt werden kann, ohne viel Platz einzunehmen. Die Klinge des „Neck Knife“ ist feststehend. Der deutsche Staatsbürger hatte das Messer griffbereit in seiner Bauchtasche. Ein Abgleich der Angaben des bereits polizeibekannten Mannes mit den polizeilichen Systemen bestätigte seine Identität. Nach einer Belehrung durfte der Betroffene seine Reise fortsetzen. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und stellten das Messer sicher.

Quelle: Presseportal

nf24