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Gelsenkirchen: Stadiondach-Kletterer muss zahlen

Ein Mann kletterte während der Fußball-EM auf das Stadiondach in Dortmund und löste einen Polizeieinsatz aus. Die Polizei stellt ihm nun die Kosten in Rechnung.

Foto: unsplash

Dortmund (ost)

Fortlaufende Nummer: 0389

Vor dem Anpfiff des Spiels Deutschland gegen Dänemark in Dortmund kletterte am 29. Juni 2024 während der Fußball-Europameisterschaft ein Mann auf das Dach des Fußballstadions. Während des Spiels stieg er auf das Dach und löste einen Polizeieinsatz aus. Das Polizeipräsidium Dortmund stellt dem damals 21-jährigen Osnabrücker nun die Kosten für den Einsatz in Rechnung.

Gemäß dem Bescheid muss der Mann 12.076,93 Euro bezahlen. Der Großteil des Betrags in Höhe von 9.973,00 Euro entfällt auf die Personalkosten der Einsatzkräfte. Es entstanden auch Kosten für die Überprüfung und Sicherstellung des Rucksacks durch Beamte des Landeskriminalamtes NRW sowie für den Einsatz des Polizeihubschraubers. Die Berechnung der Einsatzkosten basiert auf dem nordrhein-westfälischen Gebührengesetz, der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sowie dem Allgemeinen Gebührentarif.

Insgesamt waren 108 Polizistinnen und Polizisten an dem Einsatz beteiligt. Die Polizei setzte unter anderem Bereitschaftspolizei, ein SEK und einen Hubschrauber ein. Die SEK-Kräfte konnten den permanent überwachten Mann festnehmen.

Der zunächst unbekannte Mann wurde um 22:11 Uhr auf dem Stadiondach entdeckt. Polizeibeamte begannen die Kommunikation mit ihm. Währenddessen leuchtete der Hubschrauber das Dach aus. Um 23.44 Uhr folgte der Osnabrücker den Anweisungen der Polizei und kehrte auf einen Steg unter dem Stadiondach zurück. Einsatzkräfte durchsuchten ihn und nahmen ihn fest. Spezialisten des Landeskriminalamtes untersuchten den Rucksack auf Sprengstoff. In dem Rucksack befand sich die Kameraausrüstung des Osnabrückers.

Personen, die ungesichert und unbefugt auf hohe Gebäude klettern und Fotos oder Videos machen, werden als „Roofer“ bezeichnet – und bringen sich selbst sowie Einsatzkräfte und Unbeteiligte in Gefahr. Spätere Ermittlungen ergaben, dass der Mann auf dem Dach Fotos machen wollte.

Die Polizei kann gemäß Gesetz den Verursachern von Einsätzen die Kosten in Rechnung stellen. Ob und in welcher Höhe dies erfolgt, hängt von jedem Einzelfall ab. Wie im vorliegenden Fall gibt die Polizei den Betroffenen die Möglichkeit, sich vor Erlass eines Gebührenbescheides zu äußern.

Der Osnabrücker erhält den Gebührenbescheid auf dem Postweg. Gegen diesen Bescheid kann er beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage einreichen. Eine Ratenzahlung ist auf Antrag möglich.

Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Polizei den Verursachern die Kosten für Einsätze in Rechnung stellen, beispielsweise für Ingewahrsamnahmen, missbräuchliche Alarmierungen der Polizei, wiederholte Ruhestörungen und Sicherstellungen.

Quelle: Presseportal

nf24