Bundespolizisten kontrollierten einen georgischen Staatsbürger und fanden gefälschte Kontrollstempel. Zwei Behörden suchten bereits nach dem Mann.
Gelsenkirchen: Unerlaubter Aufenthalt, Gefälschte Stempelabdrücke entdeckt

Gelsenkirchen (ost)
Am 24. Juni haben Bundespolizisten einen Staatsbürger aus Georgien überprüft. Bei der Kontrolle seines Reisepasses entdeckten sie gefälschte Kontrollstempel. Zudem fanden sie einen verbotenen Böller in seinem Rucksack. Zwei Behörden suchten bereits nach dem Mann.
Um 22:00 Uhr trafen die Einsatzkräfte den 32-jährigen Mann am Hauptbahnhof in Gelsenkirchen an. Bei der Überprüfung seiner Daten in den polizeilichen Systemen stellten sie fest, dass sowohl das Landgericht Koblenz als auch die Staatsanwaltschaft Halle nach dem Aufenthaltsort des Mannes in Bochum suchten. Bei der Überprüfung seines Reisepasses stellten die Beamten Unregelmäßigkeiten fest. Die Grenzkontrollstempel wiesen Anzeichen von Fälschungen auf. Um den Sachverhalt zu klären, wurde der Georgier zur Dienststelle am Hauptbahnhof gebracht. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden die Polizisten einen verbotenen Sprengkörper (Böller) und beschlagnahmten ihn. Da auch die Stempel als gefälscht identifiziert wurden, informierten die Polizisten den Mann schriftlich in seiner Sprache. Er machte von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und äußerte sich nicht weiter zu dem Vorfall. Insgesamt entdeckten die Bundespolizisten sechs gefälschte Stempelabdrücke. Nach Absprache mit der zuständigen Kriminalpolizei wurde beschlossen, dem polizeibekannten Mann eine Anlaufbescheinigung auszustellen, damit er sich bei der zuständigen Ausländerbehörde melden konnte. Danach verließ er die Wache. Die Bundespolizisten nahmen den Reisepass in Verwahrung und übergaben ihn der zuständigen Ausländerbehörde. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Außerdem erstellten die Polizisten einen Bericht zur Weiterleitung an die beiden suchenden Behörden. Die beschlagnahmten Böller werden von den Entschärfern der Bundespolizei abgeholt und sicher entsorgt.
Quelle: Presseportal