Bei Personenkontrollen in Gelsenkirchen und Bochum wurden mehrere gefährliche Gegenstände und Waffen gefunden. Die Bundespolizei stellte Softair-Pistolen, Schreckschusswaffen und Messer sicher.
Gelsenkirchen: Waffen und gefährliche Gegenstände beschlagnahmt

Gelsenkirchen, Bochum (ost)
Während Personenkontrollen am 5. und 6. Januar entdeckten Bundespolizisten gefährliche Gegenstände und Waffen am Hauptbahnhof in Gelsenkirchen und Bochum.
Am 5. Januar versuchten Beamte der Bundespolizei gegen 09:40 Uhr, einen 17-jährigen Jugendlichen am Hauptbahnhof Bochum zu überprüfen. Bevor die Beamten ihn ansprechen konnten, floh er. Nach kurzer Verfolgung nahmen die Einsatzkräfte den Jugendlichen fest, fesselten ihn und brachten ihn zur Bundespolizeiwache. Bei einer Durchsuchung fanden sie eine Softair-Pistole, die sie sicherstellten. Der Jugendliche verweigerte jegliche Aussage nach der Belehrung. Nach Abschluss der Maßnahmen holte seine Mutter ihn von der Dienststelle ab.
Am späten Nachmittag, gegen 17:25 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen 45-jährigen Mann. Auf die Frage nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen übergab er den Beamten eine Schreckschusswaffe in einem Koffer. Die Waffe wurde beschlagnahmt. Der Deutsche besaß keine entsprechende Erlaubnis und die Waffe war unzureichend gesichert, obwohl sie im Koffer war. Die Polizisten belehrten den Mann, der sein Recht auf Aussageverweigerung nutzte. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er weitergehen.
Am folgenden Morgen um 9:30 Uhr überprüften Bundespolizisten einen 24-jährigen und einen 28-jährigen Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Im Verlauf der Kontrolle fanden die Beamten bei dem jüngeren Mann einen Teleskopschlagstock und ein Karambitmesser in der Jackentasche. Beim älteren Mann entdeckten sie ein Einhandmesser, ebenfalls in der Jackentasche. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt und die Männer wurden belehrt, machten jedoch keine Aussagen. Anschließend wurden sie entlassen.
Alle genannten Personen müssen sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Quelle: Presseportal








