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Geseke: Schmuggel von Zielfernrohr aufgedeckt

Der Bielefelder Zoll entdeckt ein Wärmebild-Zielfernrohr bei der Kontrolle eines Kleintransporters aus Rumänien auf der Autobahn 44.

Dieses bei der Kontrolle eines Kleintransporters mit rumänischer Zulassung auf der A44 im Kreis Soest aufgefundene Wärmebild-Zielfernrohr fällt unter das Waffengesetz und wurde durch den Bielefelder Zoll sichergestellt/Foto: Hauptzollamt Bielefeld
Foto: Presseportal.de

Bielefeld (ost)

Bei der Kontrolle eines Kleintransporters aus Rumänien an der Autobahn 44 auf der Rastanlage Geseke im Kreis Soest entdeckten Zöllner des Hauptzollamts Bielefeld ein Wärmebild-Zielfernrohr, das unter das Waffengesetz fällt. Zusammen mit anderen unversteuerten Waren und einem BMW X6 auf dem Anhänger sollten die Waren geschmuggelt werden.

Der 45-jährige Fahrer und sein Beifahrer, beide aus Großbritannien kommend, waren auf dem Weg nach Rumänien. Der Fahrer gab an, für ein rumänisches Transportunternehmen zu arbeiten und Pakete sowie den BMW X6 zu transportieren. Fragen nach verbrauchsteuerpflichtigen Waren, Betäubungsmitteln, Zigaretten und Bargeld von 10.000 Euro oder mehr wurden verneint.

Die Insassen konnten keine zollrechtlich relevanten Unterlagen für die Waren oder das Fahrzeug vorlegen. Daher wurden sie gebeten, das Fahrzeug zu verlassen. Bei der Kontrolle des Kleintransporters und des Anhängers wurde das Wärmebild-Zielfernrohr entdeckt, das zur Befestigung an einer Schusswaffe geeignet ist. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz wurde festgestellt, und der BMW X6 wurde aufgrund eines defekten Turboladers mit einem Wert von 4.000 Euro bewertet.

Die Beschuldigten werden wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Waffengesetz strafrechtlich verfolgt. Das Wärmebild-Zielfernrohr wurde sichergestellt, und nach Zahlung von Einfuhrabgaben und einer Sicherheitsleistung konnten die Reisenden ihre Fahrt fortsetzen.

Die weiteren Ermittlungen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg durchgeführt. Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen bis zu bestimmten Freimengen abgabenfrei eingeführt werden. Bei Überschreitung dieser Mengen sind Einfuhrabgaben zu entrichten und die Waren mündlich anzumelden.

Das deutsche Waffengesetz regelt den Verkehr von Schusswaffen, gleichgestellten Gegenständen und Munition. Die Zollverwaltung überwacht den Warenverkehr an den EU-Außengrenzen und im innergemeinschaftlichen Verkehr, um sicherzustellen, dass Waffen und Munition nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen transportiert werden. Verstöße führen zu Strafverfahren und Beschlagnahme der Waffen und Munition.

Quelle: Presseportal

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