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Gewalt am Dortmunder Hauptbahnhof

Am 19. Juli wurde die Bundespolizei auf eine Schlägerei am Bahnsteig zu Gleis 20 aufmerksam. Der Tatverdächtige führte ein Messer im Hosenbund und leistete Widerstand gegen die Beamten.

Foto: unsplash

Dortmund (ost)

Am neunzehnten Juli bemerkten Bundespolizisten eine physische Auseinandersetzung am Bahnsteig zu Gleis 20 am Hauptbahnhof Dortmund. Der Verdächtige trug ein Messer in seinem Hosenbund. Als seine Personalien auf der Wache festgestellt wurden, leistete er den Beamten Widerstand.

Um sechzehn Uhr fünfunddreißig wurden die Bundespolizisten in Dortmund auf eine körperliche Auseinandersetzung aufmerksam. Die Streife eilte zum Bahnsteig 20 und traf dort auf insgesamt vier aufgebrachte Reisende.

Nach ersten Ermittlungen hatte der vierundzwanzigjährige Verdächtige einen neunundvierzigjährigen Mann mehrmals ins Gesicht geschlagen und dann gegen ein Wartehaus geschoben. Zwei Zeuginnen bestätigten dies, woraufhin die Beamten den Solinger als Beschuldigten belehrten. Der deutsche Staatsbürger machte von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Die beiden Zeuginnen (30 und 66 Jahre alt) sowie der neunundvierzigjährige Wuppertaler wurden vor Ort entlassen. Der Beschuldigte begleitete die Beamten zur Feststellung seiner Identität auf die nahegelegene Wache. Auf die Frage nach verbotenen Gegenständen antwortete der Verdächtige positiv und übergab den Uniformierten ein Einhandmesser, das er in seinem hinteren Hosenbund trug. Die Beamten brachten den Aggressor in den Gewahrsamsbereich, um ihn zu durchsuchen. Dagegen wehrte sich der junge Mann und leistete Widerstand gegen die Einsatzkräfte. Daraufhin fixierten ihn die Polizisten mit Handschellen. Nachdem sich der Solinger beruhigt hatte, ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von ca. 1,5 Promille. Da er eine ärztliche Behandlung ablehnte, durfte er die Dienststelle wieder verlassen.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Quelle: Presseportal

nf24