Mann nach Übergriffen aus Wohnung verwiesen. Polizei warnt vor Zwangsgeld und Ermittlungsverfahren.
Gewalt in Bonn-Bad Godesberg
Bonn (ost)
Am Dienstagabend (19.11.2024) hat eine Frau bei der Polizeiwache Bad Godesberg eine Strafanzeige erstattet. Nach bisherigen Ermittlungen wurde sie in der Vergangenheit mehrmals von ihrem Lebensgefährten angegriffen und verletzt. An diesem Tag schlug der 47-Jährige der Frau auch ins Gesicht.
Polizeibeamte der Wache Duisdorf fuhren daraufhin zur Arbeitsstelle des Lebensgefährten. Dort wurde mit ihm ein Gespräch geführt und ihm ein zehntägiges Betretungsverbot für die Wohnung auferlegt. Seine Wohnungsschlüssel wurden eingezogen. Bei Nichtbeachtung droht ein Zwangsgeld von 500,- Euro. Zudem läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen ihn.
Die Zehn-Tage-Frist bei einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, Beratung und Unterstützung in einer örtlichen Hilfseinrichtung zu suchen. Die Geschädigte wurde von den Polizistinnen und Polizisten auf die Unterstützungsmöglichkeiten und ihre Rechte hingewiesen.
Häusliche Gewalt – Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Empfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln
Quelle: Presseportal