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Grenzkontrollen: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Im Rahmen der Grenzkontrollen am Dienstag, 29. Juli 2025, wurden mehrere Haftbefehle vollstreckt. Darunter ein Dieb, ein Beleidiger und ein Steuerhinterzieher.

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Foto: Presseportal.de

Kleve – Kempen – Emmerich – Kaldenkirchen – Nettetal – Weeze (ost)

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat angeordnet, dass die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durchführt.

Am Dienstag, den 29. Juli 2025, konnte die Bundespolizei während der Grenzkontrollen mehrere Haftbefehle ausführen.

Frühmorgens reiste ein 26-jähriger Deutscher als Passagier eines grenzüberschreitenden Reisebusses von Amsterdam nach München auf der Autobahn 61 ins Bundesgebiet ein. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Ellwangen eine Fahndungsnotierung zur Festnahme wegen Diebstahls ausgestellt hatte. Da der Gesuchte die fällige Geldstrafe von 600 Euro nicht begleichen konnte, wurde er von der Bundespolizei zur Verbüßung einer 15-tägigen Haftstrafe ins Gefängnis in Willich überführt.

Ein 49-jähriger Deutscher wurde von der Bundespolizei auf der Autobahn 40 als Fahrer eines Transporters mit Warendorfer Zulassung überprüft. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig suchte den Reisenden mit einem Haftbefehl wegen Beleidigung. Zudem war das Fahrzeug zur Sicherstellung im Strafverfahren ausgeschrieben, da der Mann es gekauft, aber nicht bezahlt hatte. Das Fahrzeug war außerdem nicht versichert. Der Anwalt des Gesuchten beglich die fällige Geldstrafe von 450 Euro bei der Bundespolizei und konnte so die drohende 30-tägige Haft seines Mandanten abwenden.

Am Dienstagvormittag wurde eine 32-jährige Bulgarin auf der Autobahn 3 überprüft. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth suchte die Reisende mit einem Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung. Die Frau hatte noch eine Geldstrafe von 1250 Euro zu zahlen oder eine 45-tägige Haftstrafe anzutreten. Nach Begleichung der geforderten Geldstrafe auf der Dienststelle in Kleve durfte die Bulgarin ihre Reise fortsetzen.

Auf der Autobahn 3 überprüfte die Bundespolizei auch Reisende in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf dem Weg von Amsterdam nach Winterberg. Bei der Überprüfung der Personalien eines 37-jährigen Litauers stellte sich heraus, dass er mit einem Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück gesucht wurde. Durch Zahlung der Geldstrafe von 100 Euro konnte der Mann die drohende zehntägige Haftstrafe abwenden.

In Kaldenkirchen kontrollierte die Bundespolizei am Nachmittag eine 42-jährige Polin. Die Staatsanwaltschaft Krefeld suchte sie wegen Diebstahls. Da die Gesuchte die Geldstrafe von 900 Euro nicht bezahlen konnte, muss sie nun eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis Willich II verbüßen.

Ein 26-jähriger Rumäne wurde am Nachmittag auf der Autobahn 61 an der Anschlussstelle Breyell von der Bundespolizei kontrolliert. Die rumänischen Behörden suchten ihn mit einem internationalen Auslieferungshaftbefehl wegen Diebstahls unter Anwendung von Gewalt. Der Mann wurde vor Ort festgenommen und zur weiteren Bearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ordnete daraufhin die Festhalteanordnung an. Der Rumäne wird am Mittwochvormittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Krefeld vorgeführt.

Am späten Abend überprüfte die Bundespolizei am Flughafen Weeze einen 37-jährigen Deutschen. Ein Abgleich der Daten in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass der Mann mit einem Haftbefehl wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft Köln gesucht wurde. Durch Zahlung der Geldstrafe von 2200 Euro konnte er die drohende 55-tägige Haftstrafe abwenden.

Als Passagier in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf dem Weg von Amsterdam nach Stuttgart überprüfte die Bundespolizei in der Nacht einen 30-jährigen Bulgaren auf der Autobahn 57. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main suchte ihn mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Körperverletzung. Gemäß dem Haftbefehl muss der Verurteilte noch eine Geldstrafe von 1400 Euro zahlen oder alternativ 70 Tage in Haft verbringen. Der Mann wurde festgenommen und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Am Mittwochvormittag wird die Bundespolizei den Mann ins Gefängnis in Kleve überführen, da er die Geldstrafe nicht begleichen kann.

Quelle: Presseportal

nf24